Auszug - Bebauungsplan XVI-83-1 hier: Einstellung des Planaufstellungsverfahrens
Hinweis - im letzten Satz der
Begründung muss es Einstellung statt Aufstellung heißen. Schwerpunkt der
Diskussion war das Problem, daß mit der Aufhebung XVI-83-1 eine Sanktionierung
des merkwürdigen Faktes, aus Grünfläche Bauland zu machen, entsteht. Wie von
Seiten des BA dargelegt, war der Bebauungsplan fehlerhaft, rechtlich nicht
korrekt, weswegen gehandelt werden mußte. Die Drucksache V/1144 wurde
mit 14 : 0 : 0 zur Kenntnis genommen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Die
Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom
Bezirksamt in seiner Sitzung am 07.12.2004 beschlossene anliegende Vorlage Nr.
378/04 über die Einstellung des Bebauungsplans XVI-83-1 im Bezirk
Treptow-Köpenick, Ortsteil Müggelheim zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: dafür: 14. dagegen: 0. Enthaltung: 0. |
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