Auszug - Sportanlage Wendenschloßstraße 182
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: In der Sitzung der BVV am 15.12.2022 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Sport überwiesen:
Drs. IX/0347 Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den jetzigen Nutzern (Sportvereinen) zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, auf der Fläche der ehemaligen Gaststätte ein neues Funktionsgebäude sowie eine behindertengerechte Leichtathletikanlage für Kinder und Jugendliche zu errichten. Die Vereine und der Bezirkssportbund sind beim Neubau mit einzubeziehen.
Der Ausschuss für Sport hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 09.02.2023 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (6:4:1) die Annahme des Antrages / der Vorlage des Bezirksamtes in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den jetzigen Nutzern (Sportvereinen) zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, auf dem Areal des Sportgeländes Wendenschloßstraße 182 eine behindertengerechte Leichtathletikanlage zu errichten. Vereine und der Bezirkssportbund sind bei Umbaumaßnahmen mit einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: dafür: 6; dagegen: 4; Enthaltung: 1. |
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