Auszug - Keine Nachverdichtung von Wohngebieten durch Baugenehmigungen nach § 34 BauGB  

 
 
2. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz
TOP: Ö 9.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:46 Anlass: ordentliche
Raum: Videokonferenz Zugangslink in der Tagesordnung und Aktenmappe enthalten
Ort:
IX/0066 Keine Nachverdichtung von Wohngebieten durch Baugenehmigungen nach § 34 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDStaBUm
Verfasser:Christian Krüger 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Der Antrag wird von Herrn Krüger vorgestellt.

Wortmeldungen: Frau Zeidler, Herr Doering, Herr Krüger, Herr Durinke, Herr Schultze, Herr Krüger, Herr Thies, Herr Durinke, Herr Krüger, Herr Doering

 

Der Antrag wird mit folgender Begründung abgelehnt:

 

Ob nach § 34 BauGB gebaut oder ein B-Plan-Verfahren eingeleitet wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Das BauGB gibt vor, wann welches Verfahren angewendet wird.

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 2; dagegen: 15; Enthaltung: 0.


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 27.01.2022 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz überwiesen:

 

 Drs. IX/0066

Das Bezirksamt wird ersucht, die Nachverdichtung von Wohngebieten, denen ein einheitliches architektonisches oder planerisches Konzept zugrunde liegt, nur durch Aufstellung eines Bebauungsplanes zuzulassen und in diesen Gebieten keine Baugenehmigungen nach § 34 BauGB mehr zu erteilen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 15.02.2022 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:15:0) die Ablehnung des Antrages mit folgender Begründung:

 

Ob nach § 34 BauGB gebaut oder ein B-Plan-Verfahren eingeleitet wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Das BauGB gibt vor, wann welches Verfahren angewendet wird.

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 2; dagegen: 15; Enthaltung: 0.


 
 

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