Auszug - Keine Nachverdichtung von Wohngebieten durch Baugenehmigungen nach § 34 BauGB
Der Antrag wird von Herrn Krüger vorgestellt. Wortmeldungen: Frau Zeidler, Herr Doering, Herr Krüger, Herr Durinke, Herr Schultze, Herr Krüger, Herr Thies, Herr Durinke, Herr Krüger, Herr Doering
Der Antrag wird mit folgender Begründung abgelehnt:
Ob nach § 34 BauGB gebaut oder ein B-Plan-Verfahren eingeleitet wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Das BauGB gibt vor, wann welches Verfahren angewendet wird.
Abstimmungsergebnis: dafür: 2; dagegen: 15; Enthaltung: 0. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: In der Sitzung der BVV am 27.01.2022 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz überwiesen:
Drs. IX/0066 Das Bezirksamt wird ersucht, die Nachverdichtung von Wohngebieten, denen ein einheitliches architektonisches oder planerisches Konzept zugrunde liegt, nur durch Aufstellung eines Bebauungsplanes zuzulassen und in diesen Gebieten keine Baugenehmigungen nach § 34 BauGB mehr zu erteilen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 15.02.2022 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:15:0) die Ablehnung des Antrages mit folgender Begründung:
Ob nach § 34 BauGB gebaut oder ein B-Plan-Verfahren eingeleitet wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Das BauGB gibt vor, wann welches Verfahren angewendet wird.
Abstimmungsergebnis: dafür: 2; dagegen: 15; Enthaltung: 0. |
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