Auszug - Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Der BzVV eröffnet die Aussprache. Es erfolgen keine Wortmeldungen und die Aussprache wird geschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennung nach § 35 Abs. 8 AG KJHG durch den Bezirksschulbeirat wird gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 6 AG KJHG (eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats) Frau Martina Gester als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: 48; dagegen: 0; Enthaltung: 1.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum, Art (Zwischenbericht = ZB, Schlussbericht = SB), Nr. MdV, lfd. Nr.
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