Auszug - Eckwerte für Ausgaben (ohne Investitionen) sowie für Einnahmen zur Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2022/2023
Gemäß § 19 (4) GO ist die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis genommen und gemäß § 19 (3) GO an den Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien überwiesen worden. Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt.
Dazu erfolgt kein Widerspruch. Es wird folgender Beschluss gefasst: Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes und Überweisung in den A. f. HhPVI.
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