Auszug - Mitteilungen des Vorstehers Nr. VIII-47 hier: - Zwischenberichte (Teil A) - Schlussberichte (Teil B)
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Die BVV - nimmt die Zwischenberichte des Bezirksamtes unter den lfd. Nr. 3466 bis 3473 ohne Aussprache zur Kenntnis. - beschließt einstimmig (47/0/2) die Schlussberichte des Bezirksamtes unter den lfd. Nr. 3474 bis 3489. |
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Legende
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