Auszug - Beschwerde und sachliche Klärung der Pläne der Nachverdichtungder Großraumsiedlung Allende-Viertel I und II durch die WBG Amtsfeld / BVAK-Bürgerverein Allendeviertel Köpenick e. V. Besprechung   

 
 
52. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: ordentliche
Raum: Videokonferenz Zugangslink in der Tagesordnung und Aktenmappe enthalten
Ort:

Petition kam über BVV Büro. Petition ist jedoch in GO nicht vorgesehen, daher wird über einen neuen Vorgang gesprochen.

Herr Postrach (Gast) trägt die Hintergründe zur Petition (Vorgang) vor.

Herr Doering:  Zuständigkeiten sind zu klären, auf welcher Rechtsgrundlage genau gebaut wird ist noch nicht ersichtlich (§34 oder B-Pläne). Wir nehmen das Kernanliegen auf (Keine Nachverdichtung, keine Infrastruktur…)

Herr Hölmer kennt das Vorhaben bisher noch nicht intensiv, macht sich in den nächsten Tagen schlau. WBG erfüllt mit den Planungen ihren Auftrag bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Flächenprüfung ist grundsätzlich ein sinnvoller Schritt. Kaum noch neue öffentliche Flächen verfügbar, daher muss Verdichtung geprüft werden. Konkretes kann seitens BA erst mit vorliegenden Planungen bzw. eingereichten Bauanträgen geklärt werden. Kommunikation seitens WBG wird angesprochen.

Frau Zeidler: Bauantrag etc. liegt noch nicht vor. Grundsätzlich ist Nachverdichtung möglich, notwendige soziale Infrastruktur ist seitens Bezirk zu schaffen! Mit 160 neuen Einwohnern ist zu rechnen, das heißt 8 KITA und 9 GS-Plätze wären neu zu schaffen. Bullenacker ist nicht für Wohnraum geeignet. Über schützenswerten Baumbestand und daraus folgenden Ersatzpflanzungen ist noch keine Aussage möglich. §34 erlaubt keine Einflussnahme auf die Fassadengestaltung. Nachverdichtungen der letzten Jahre haben bereit für eine problematische Verkehrszunahme gesorgt. Abstimmungen mit Sen UVK verlaufen schleppend.

Frau Stantien: Im Allendeviertel seit 90er Jahre keine JFE mehr! Potentialflächen sollen vor Entscheidung in der BVV vorgelegt werden!

Herr Postrach: Sieht den Innenbereich nicht als unbeplant…

Frau Zeidler erläutert die Anwendbarkeit von §34.

Herr Döring: Schlusswort zum TOP.

Herr Hölmer zum Vorschlag von Frau Stantien, wenn nach §34 ein Bauantrag eingereicht wird, läuft 3 Monatsfrist.

Frau Zeidler: Infrastrukturstudie ist vorbestellt, wird dem Ausschuss vorgestellt.


 
 

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