Auszug - Tarifgerechte Bezahlung sicherstellen
Frau Belz informiert, dass der Antragstext noch einmal überarbeitet und im Vorfeld an die Mitglieder des JHA verschickt wurde. In der Diskussion wird deutlich, dass inhaltlich der Antrag unterstützt wird. Die hierfür (zusätzlich) zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht transparent und damit für viele hinsichtlich der Summe nicht nachvollziehbar dargestellt. Ohne diese mit einer konkreten Zahl zu untersetzen, werden diese Mittel als Bestandteil der Globalsumme dem Bezirk zur Verfügung gestellt. Da der Haushalt 2021 erstmal nur gespiegelt ist, werden erwartungsgemäß die Mittel nicht ausreichen. Hier müssten noch einmal Mittel für die Tariferhöhungen (in 2020) über das Land zur Verfügung gestellt werden. Aber auch hier gibt es noch keine Präzisierungen, wie hoch die Summen sein müssten. Es wird darauf hingewiesen, dass korrekterweise nur die Träger der Jugendhilfe angesprochen werden sollen. Abstimmungsergebnis: dafür: 10, dagegen: 2, Enthaltungen: 2
Beschlusstext Tarifgerechte Bezahlung sicherstellen Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass mit den Zuweisungen an die Bezirke, zunächst für 2021, aber auch für den kommenden Haushalt 2022-2023 ausreichend Mittel zur Gewährleistung der tariflichen Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in den Bezirken zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, hierzu einen entsprechenden Beschluss des Rates der Bürgermeister zu initiieren. Dieser sollte die Voraussetzungen schaffen, dass alle Bezirke die für die Leistungserbringung in den Bezirken tätigen freien Träger tarifgerecht bezahlen können.
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 18.06.2020 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Jugendhilfeausschuss überwiesen:
Drs. VIII/0869 Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die für die Finanzierung der tariflichen Bezahlung freier Träger erforderlichen Mittel in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen vollständig vom Land finanziert werden. Gegebenenfalls sollte das Bezirksamt einen entsprechenden Beschluss des Rates der Bürgermeister initiieren. Dieser sollte die Voraussetzungen schaffen, dass alle Bezirke die für die Leistungserbringung in den Bezirken tätigen freien Träger tarifgerecht bezahlen können.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.11.2020 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (10:2:2) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass mit den Zuweisungen an die Bezirke, zunächst für 2021, aber auch für den kommenden Haushalt 2022/2023, ausreichend Mittel zur Gewährleistung der tariflichen Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in den Bezirken zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, hierzu einen entsprechenden Beschluss des Rates der Bürgermeister zu initiieren. Dieser sollte die Voraussetzungen schaffen, dass alle Bezirke die für die Leistungserbringung in den Bezirken tätigen anerkannten freien Träger tarifgerecht bezahlen können. Abstimmungsergebnis: dafür: 10; dagegen: 2; Enthaltung: 2. |
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