Auszug - Vorschulische Bildung gewährleisten  

 
 
30. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 7.2
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: ordentliche
Raum: Hauptmann-von-Köpenick-Grundschule
Ort: Borgmannstr. 2-3, 12555 Berlin
VIII/0785 Vorschulische Bildung gewährleisten und Sprachförderung sicherstellen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0640/33/20
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA
Verfasser:Karin Kant 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Der Ausschuss für Schule hat die Drucksache unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Jugendhilfeausschusses abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (9:0:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Vorschulische Bildung gewährleisten und Sprachförderung sicherstellen

Dem Bezirksamt wird empfohlen, die für Schule und Jugend zuständige Senatsverwaltung darauf aufmerksam zu machen, dass vom Schulbesuch zuckgestellte Kinder mangels freier Kitaplätze oder Plätze in Sprachfördergruppen eingeschult werden müssen und gegenüber der Senatsverwaltung anzuregen, dass entsprechende Förderangebote für diese Kinder weiterentwickelt und im Bezirk bereitgestellt werden.


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 16.05.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Schule (federführend) sowie an den Jugendhilfeausschuss (mitberatend) überwiesen:

 

 Drs. VIII/0785

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die zuständigen Stellen zu wenden, um die vorschulische Bildung für Kinder, die keinen Kitaplatz erhalten haben bzw. bei denen eine Rückstellung für die Einschulung vorliegt, zu gewährleisten und die für die Beschulung notwendigen Grundlagen zu vermitteln. Hierzu wäre zu prüfen, ob diese vorschulische Bildung regelmäßig in ausgewählten Grundschulen im Hortbereich angesiedelt werden kann. Die Gruppengröße für die vorschulische Bildung sollte die Größe von zwölf Kindern nicht überschreiten. Im Rahmen dieser vorschulischen Bildung sollten die Kinder die Möglichkeit haben, am Mittagessen teilzunehmen.

 

Der Ausschuss für Schule hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 20.02.2020 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Jugendhilfeausschusses abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (9:0:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Vorschulische Bildung gewährleisten und Sprachförderung sicherstellen

Dem Bezirksamt wird empfohlen, die für Schule und Jugend zuständige Senatsverwaltung darauf aufmerksam zu machen, dass vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder mangels freier Kitaplätze oder Plätze in Sprachfördergruppen eingeschult werden müssen und gegenüber der Senatsverwaltung anzuregen, dass entsprechende Förderangebote für diese Kinder weiterentwickelt und im Bezirk bereitgestellt werden.

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 9; dagegen: 0; Enthaltung: 1.


 
 

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