Auszug - Barrierefreiheit in Mittelpunktbibliotheken  

 
 
29. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 15.01.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: Hauptmanns-Klub 103,5
Ort: Wendenschloßstr. 103, 12557 Berlin
VIII/0944 Barrierefreiheit in Bibliotheken
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0626/32/20
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzVV
Verfasser:Dr. Ursula Walker 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beitritt:DIE LINKE
Ortsbezüge:Bezirksregion 06 Niederschöneweide
 Bezirksregion15 Altstadt / Kietz

Frau Dr. Walker bringt eine geänderte Fassung ein. Frau Karge unterstützt den Antrag, Herr Bügel hat Verständnisfragen, es wird eine Lesepause eingeräumt. Auf Anregung von der Bereichsleiterin der Bibliotheken in Treptow-Köpenick, Frau Präßler, nimmt Frau Dr. Walker einige Änderungen im Text vor. Frau Kant spricht für die Abstimmung, Herr Bügel für die Vertagung. Frau Dr. Walker bittet den Bereich Bibliotheken bzw. Frau Präßler den Blindenverband und die Senioren und Seniorinnen in Planung und Umsetzung einzubinden, wann immer möglich.

 

Geänderter Text zum Antrag Drs.Nr. VIII/0944

Barrierefreiheit in Bibliotheken

Das Bezirksamt wird ersucht, an einem Bibliotheksstandort in Treptow-Köpenick einen barrierefreien Arbeitsplatz für blinde und sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer einzurichten. Die Ausstattung sollte eine Braillezeile, einen Buchscanner sowie Vergrößerungssoftware sowie einen Screenreader umfassen. Bei der Gestaltung dieses barrierefreien Arbeitsplatzes sollte der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V., Bezirksgruppe Treptow-Köpenick, einbezogen werden. Ferner sollten die Möglichkeiten der Fördermittelakquise zur Gestaltung des Arbeitsplatzes gepft werden. Die Fertigstellung sollte nicht nur bei Verbänden und Initiativen für Menschen mit Behinderungen zu bewerben, sondern auch in Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren.

 

Begründung:

In der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. Dazu gehören auch der gleichberechtigte Zugang sowie die Nutzung unserer kommunalen Bibliotheken. Aus der Antwort zur SchA VIII/0845 vom 01.08.2019 geht hervor, dass keine der Bibliotheken in Treptow-Köpenick über einen barrierefreien Arbeitsplatz für blinde und sehbehinderte Menschen verfügt. Ebenso trägt der vor Ort vorhandene Medienbestand den Bedürfnissen von blinden und sehbehinderten Menschen nicht hinreichend Rechnung. Im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre es wichtig, diese Teilhaberechte analog der Ingeborg-Drewitz-Bibliothek in Steglitz-Zehlendorf vor Ort zu sichern.

 

Abstimmungen:

Vorschlag Herr Bügel: vertagen mit 2 Stimmen gegen die Mehrheit des Ausschusses bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Vorschlag Frau Kant: abstimmen mit der Mehrheit des Ausschusses gegen 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Abstimmung über den geänderten Antrag: 12-0-2.


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 12.12.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Weiterbildung und Kultur überwiesen:

 

 Drs. VIII/0944

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Mittelpunktbibliothek Treptow und die Mittelpunktbibliothek Köpenick "Alter Markt" jeweils eine Braille-Lese-Tastatur anzuschaffen sowie taktile Medien in den Medienbestand aufzunehmen.

 

Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 15.01.2020 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (12:0:2) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Barrierefreiheit in Bibliotheken

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an einem Bibliotheksstandort einen barrierefreien Arbeitsplatz für blinde und sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer einzurichten. Die Ausstattung sollte eine Braillezeile, einen Buchscanner, Vergrößerungssoftware sowie einen Screenreader umfassen. Bei der Gestaltung dieses barrierefreien Arbeitsplatzes sollte der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V., Bezirksgruppe Treptow-Köpenick, einbezogen werden. Ferner sollten die Möglichkeiten der Fördermittelakquise zur Gestaltung des Arbeitsplatzes geprüft werden. Die Fertigstellung sollte nicht nur bei Verbänden und Initiativen für Menschen mit Behinderungen beworben werden, sondern auch in Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren.

 

Begründung:

In der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. Dazu gehören auch der gleichberechtigte Zugang sowie die Nutzung unserer kommunalen Bibliotheken. Aus der Antwort zur SchA VIII/0845 vom 01.08.2019 geht hervor, dass keine der Bibliotheken in Treptow-Köpenick über einen barrierefreien Arbeitsplatz für blinde und sehbehinderte Menschen verfügt. Ebenso trägt der vor Ort vorhandene Medienbestand den Bedürfnissen von blinden und sehbehinderten Menschen nicht hinreichend Rechnung. Im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre es wichtig, diese Teilhaberechte analog der Ingeborg-Drewitz-Bibliothek in Steglitz-Zehlendorf vor Ort zu sichern.

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 12; dagegen: 0; Enthaltung: 2.


 
 

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