Auszug - Bebauungsplan 9-64, Ortsteil Schmöckwitz hier: -Änderungsbeschluss
Herr BzStR Hölmer: Änderung des Geltungsbereiches. Neuaufnahme von einem Grundstück. Eichen am Adlergestell werden gesichert. Teilgrundstücke nicht mehr enthalten. Wohnbebauung auf Grundstücken außerhalb des B-Plans werden dann nach § 34 erfolgen. Schwierig zu begründen, warum dort ein B-Plan notwendig ist. Frau Bechthold (Bezirksamt): Es kommt auf die Art der Insel an. Steinhaufen eher nicht. Herr BzStR Hölmer: Befürchtung nicht angebracht. Fassung des Areals für Weiterbearbeitung. Dazu zählt nur der aktuelle Stand. Das sagt nicht, dass dort nie wieder eine Insel sein darf. Eine Kompensation und Wiederherstellung in Aushandlung mit dem Vorhabensträger ist nötig. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die nach § 19 (4) GO überwiesene Vorlage zur Kenntnisnahme wurde abschließend beraten. |
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