Auszug - Kurzzeitparken in Altglienicke
Herr Oestreich eröffnete die Diskussion. Herr Hölmer regt an, während der Bauphase das Haltverbot im Bereich der Kita aufzuheben. Frau Pirok erläutert, dass das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg nicht zulässig ist. Gleichwohl handle es sich beim Holen und Bringen der Kinder um Ein- und Aussteigevorgänge bzw. Ladevorgänge, die entsprechend den Regeln zum Zeichen 286 StVO zulässig seien, solange diese Vorgänge zügig durchgeführt werden. Frau Pirok äußert sich dahingehend, dass es zumutbar sei, Kinder jedes Alters 200 m weit zu bewegen. Frau Sophie Lattke (Gast) ist der Meinung, dass in der Adlershofer Straße eine ausreichende Anzahl freier Parkplätze ständig zur Verfügung stehe. Herr Bügel bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass der gleiche Sachverhalt, der in der 21. Ausschusssitzung abgelehnt wurde, in diesem Fall zu einer Lösung geführt werden soll. Er vermutet eine Sortierung in gute Kita / schlechte Kita. Herr Wittig weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Ordnungsamt das Beachten des eingeschränkten Haltverbots gegenüber dem Kindergarten in der Schönerlinder Straße durchsetzen möge. Dann können die Eltern dort anhalten und - wie von Frau Pirok beschriebenen – die Kinder holen und bringen. |
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