Auszug - Kitaplanung 2018 / 2019  

 
 
27. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Es folgt die Präsentation von Frau Dr Büthner zur Kindertagesbetreuung- Bedarfsfortschreibung. Die Präsentation wird dem Ausschuss als Anlage zum Protokoll zur Verfügung gestellt. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits die Bevölkerungsprognose 2017 bis 2019 überholt ist, ist auf Landesebene vereinbart worden, dass diese nicht mehr für eine Kitaplanung 2018 geeignet sei. Um präzisere Aussagen zur Bedarfsentwicklung treffen zu können, hat Frau Dr. Büthner WOFIS (Wohnbauflächeninformationssystem) Daten genutzt.

Der Bezirk hatte es bislang immer geschafft, alle Kinder mit Betreuungsplätzen zu versorgen. Dies kann jetzt nicht mehr in jedem Fall sichergestellt werden. Inzwischen sind im Jugendamt diesbezüglich 21 Klageverfahren eingegangen, wobei 14 Klagen abgewendet werden konnten.

Nachfragen:

Frau Trăsnea fragt sich, ob neben den Plätzen lt. Betriebserlaubnis und den belegbaren Plätzen die Anzahl der belegten Plätze in den Kitas noch eine andere Zahl ist? Sie erkundigt sich nach weiteren Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung, z. B. ob der Eigenbetrieb auch ausbildet bzw. welche Entlastungen durch die Fachkräfteinitiative erwartet werden?

Frau Dr. Büthner erklärt, dass es zu den belegten Plätzen keine verlässlichen Zahlen gibt. Hier gibt es tägliche Veränderung durch ISBJ, durch abweichende Termine beim Vertragsabschluss und Betreuungsbeginn und weil Träger nicht sofort belegte Plätze einpflegen.

Frau Hölling bestätigt erneut, dass die Erzieherfrage weiterhin eine zentrale Rolle beim Kita Platzangebot spielt.

Es würde bereits immens helfen, wenn die 500 Plätze zur Verfügung stehen würden, die zurzeit nicht angeboten werden können, weil das Personal fehlt. Beim Eigenbetrieb kann außerdem ein Teil der Kita Plätze wegen der umfangreichen Baumaßnahmen nicht belegt werden. Die berufsbegleitende Ausbildung ist auch im Eigenbetrieb ein zentrales Thema und erfolgt ebenso wie die Beschäftigung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger schon in großem Umfang. Trotzdem ist es erforderlich, dass Lösungen vonseiten der Senatsebene kommen (Quereinsteiger / Bezahlung / Berufsbild verbessern), an denen gearbeitet wird.

Bezirksstadtrat Klemm fügt ergänzend hinzu, dass die Träger die gleichen Probleme haben, keine Planungssicherheit beim Personal und nicht nutzbare Plätze wegen umfangreicher Baumaßnahmen. Entspannung ist erst zu erwarten, wenn man mit der Ausbildung vorankommt und Themen wie Bezahlung / Tarifverhandlung und Quereinsteiger geklärt sind. In der Praxis erweist sich der Einsatz von Quereinsteigern problematisch. Diese müssen eingearbeitet werden, absolvieren eine berufsbegleitende Ausbildung und werden aber bereits 100% auf den Betreuungsschlüssel angerechnet. Der Senat hat jetzt die Berufsgruppen erweitert, bei denen dann keine berufsbegleitende Ausbildung erforderlich ist. Der Einsatz von Hilfspersonen im Kitaalltag ist aber auch nur begrenzt möglich. Bezirksstadtrat Klemm präferiert in Kitas den Einsatz von Personal mit Berufsausbildung und vertritt die Auffassung, dass die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas mehr Geld bekommen sollten, wenn der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten werden kann.

Frau Kant fragt nach, welche Voraussetzungen „von Eltern selbstbeschaffte“ Betreuerinnen und Betreuer haben müssen, damit diese im Rahmen von Aufwandsentschädigungen vom Jugendamt bezahlt werden. Gleichzeitig spricht sie sich gegen eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels aus. Des Weiteren bittet sie um Auskunft, nach welchen Kriterien die vorgehaltenen Plätze durch das Jugendamt vergeben werden?

Frau Hölling erläutert, dass die Eltern, denen kein Kitaplatz angeboten werden kann, sich selbst die Betreuungsperson suchen. Die Verantwortung für die Auswahl der Person liegt bei den Eltern. Die Eltern schließen mit dem Jugendamt eine Vereinbarung über Aufwendungsersatz ab. Aufwandsentschädigung wird maximal in Höhe des Kitagutscheins gezahlt. Für Familienangehörige wird ein geringerer Betrag gezahlt als für externe Betreuungspersonen. Ferner stellt sie klar, dass das Jugendamt kein Belegungsrecht hat.

Das vereinbarte Verfahren sieht vor, dass der Eigenbetrieb mehrere Kinder benannt bekommt und dieser (oder auch ein freier Träger) sucht dann das jeweilige Kind aus.

Frau Trăsnea erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zum BVV Beschluss zur Nutzung der Puschkinallee 15/16. Bezirksstadtrat Klemm informiert dahingehend, dass das Jugendamt bereits Position bezogen hat und die anderen beteiligten Ämter aber noch abschließend prüfen müssen. Das Ergebnis der Prüfungen muss abgewartet werden.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation 2018_JHA (159 KB)    
Anlage 2 2 Gremienstruktur TK (362 KB)    

 
 

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