Auszug - Vorstellung des Bürger- und des Standesamtes - Der Bereich Bürgerdienste in Treptow-Köpenick
Nach einleitenden Worten von Bezirksbürgermeister Igel stellt Frau Lämmel (Büd-S-L) im Hochzeitszimmer des Rathauses Köpenick die Tätigkeiten und Aufgabengebiete des Standesamtes Treptow-Köpenick (Standesamt) vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Frau Lämmel erklärt, dass das Hochzeitszimmer es bei einem deutschlandweiten Ranking („Hochzeitsaward“) auf Platz 9 geschafft habe. Sie berichtet über die vielfältigen Aufgabenbereiche (Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister sowie Sterberegister, Namenserklärungen, Urkundenstelle sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des Standesamtes. “Nur“ 15 Prozent der Tätigkeiten des Standesamtes machten Eheschließungen aus. Die Haupttätigkeit liege in der Beurkundungsarbeit. Das Standesamt stelle pro Jahr rund 30000 schriftliche Urkunden, u.a. 3000 Sterbefälle und 1500 Geburtsurkunden, aus. In Berlin gebe es insgesamt zu wenig Personal an den Standesämtern. Dennoch schaffe es das hiesige Standesamt durch das große Engagement seiner Mitarbeiter, dass in der Regel nach zwei Tagen beurkundet werde. Große Herausforderungen brächten derzeit Personenstandsfälle (u.a. Geburten, Eheschließungen) mit, die Flüchtlinge beträfen. Seien diese Personenstandsfälle im Ausland eingetreten, müssten sie vom Standesamt nachbeurkundet werden. Das heißt, das Standesamt müsse die jeweiligen ausländischen Dokumente unter Berücksichtigung des deutschen Rechts prüfen. Allerdings lägen aus unterschiedlichen Gründen nicht immer ausreichende Dokumente vor. Eine weiteres Problem seien im Ausland geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner (in der Regel die Frau) minderjährig sei. Diese Ehen würden nach deutschen Recht nicht anerkannt. Hierbei werde der Minderjährigen das Jugendamt als Vormund bestellt und sie vom Ehemann getrennt. Eine weitere Problemstellung für das Standesamt stelle die Übernahme von Vaterschaften für nicht leibliche Kinder dar. Nach dem „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ vom Juli 2017 solle eine „missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung“ verhindert werden. Danach sei eine Vaterschaftsanerkennung dann „missbräuchlich“, wenn sie das Ziel habe, die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter zu schaffen. Bestünden für das Standesamt konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft, müsse es diese der Ausländerbehörde sowie dem Anerkennenden und der Mutter mitteilen und die Beurkundung aussetzen.
Im Anschluss an die Ausführungen von Frau Lämmel besichtigt der Ausschuss die Urkundenstelle. |
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