Auszug - Einheitliches Verfahren zum Vorgehen der Kiezkassen 2018  

 
 
15. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 17.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Herr Groos führt in das Thema ein und verweist auf seine Zuarbeit im Vorfeld der Sitzung. Herr Groos hat den Eindruck gewonnen, dass es im letzten Jahr diverse grundsätzliche Probleme gegeben hat, die vonseiten der Verwaltung aufgetreten sind. Der Haushaltsausschuss ist das Gremium, in welchem die Probleme bearbeitet werden sollen. Die Ämter äerten den Wunsch, die Projektanträge im Vorfeld des Beschlusses zu begutachten und auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Das würde bedeuten, dass es zwei Kiezkassenversammlungen geben müsste.

Ein weiteres Problem ist, dass es manchmal zu der Situation kommt, dass nicht verausgabte Mittel erst zum Ende des Jahres kurzfristig bearbeiten werden müssen, da die Anträge aus unterschiedlichen Gründen vonseiten der Bürgerinnen und Bürger oder aber der Verwaltung nicht abschließend bearbeitet wurden. Deshalb sollte man beispielsweise mit Fristen arbeiten.

 

Herr Schubert spricht sich gegen eine zweite Sitzung aus, da ihm die genannten Probleme nicht bekannt sind. Zudem sei das für die Höhe des zu verteilenden Geldes nicht zumutbar für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Frau Lorenz berichtet, dass sie zwei Veranstaltungen geplant hatten, aber die Bürgerinnen und Bürger sich gegen eine zweite Sitzung aussprachen, weil das Bezirksamt ja Beratungsleistungen erbringt und auf eventuelle Probleme hinweist.

 

Frau Dr. Walker führt immer mindestens zwei Veranstaltungen durch. Die Vorschläge, die gesammelt wurden, sendet Frau Dr. Walker zur Prüfung an das Bezirksamt und bittet um Zuarbeit hinsichtlich möglicher Bedenken. Anschließend werden die Anträge unter Umständen modifiziert und abgestimmt. Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht frustriert werden, wenn Dinge beschlossen werden aber nicht umgesetzt werden können.

 

Frau Reichert befürchtet, dass die Bitte um Bearbeitung durch die Fachämter dazu führt, dass die Fristen, die wir uns setzen wiederum gerissen werden. Zudem sei es nicht einfach zu organisieren, dass zu beiden Sitzungen dieselben Menschen kommen, sodass die Kiezkassen durch unterschiedliche Menschen gestaltet werden. Aus dem Bereich von PFin war immer eine Person anwesend. Aus den Fachämtern ist jedoch niemand zugegen. Es wird auch immer darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass manche Beschlüsse möglicherweise nicht umgesetzt werden können. Es macht Sinn, eine Frist zu setzen, bis zu der die Anträge umgesetzt sein müssen und nach der Nachrückerprojekte ziehen könnten.

 

Herr Hinz meint, dass manche Anträge nicht greifbar sind, da sie nicht praktikabel sind, beispielsweise die Aufwertung eines Platzes. Es müsste Fristen zur Einreichung von Vorschlägen geben, weil ja auch Initiativvorschläge kommen, die schlecht händelbar sind. Eine Fristsetzung für die Verausgabung von Mitteln wird befürwortet.

 

Frau Dr. Schlaak sieht nicht die Notwendigkeit der zweifachen Einberufung der rgerversammlung. Ein Problem ist auch, dass manche Projekte keinen Fachämtern zugeordnet werden können.

 

Herr Bahlmann führt eine Informationssitzung durch und eine Entscheidungssitzung und zudem eine Nachrückersitzung und hat damit gute Erfahrungen gemacht.

 

Frau Dr. Walker weist darauf hin, dass es einen guten Mittelweg geben muss zwischen starker Formalisierung und zu freier Handlungsmöglichkeiten. Frau Dr. Walker unterstreicht, dass die Frist verbindlich sein muss. Den Kiezpatinnen und Kiezpaten ist es nicht zuzumuten den Antragstellenden hinterherzutelefonieren, da die meisten Kolleginnen und Kollegen berufstätig sind.

 

Frau Reichert unterstützt ebenfalls eine Fristsetzung zur Umsetzung des Projektes. Wichtig ist, dass es auch Ausnahmen geben muss, beispielsweise bei Nikolausveranstaltungen. Des Weiteren spricht sie sich dagegen aus, dass keine Vorschläge mehr bei der Entscheidungssitzung behandelt werden dürfen.

 

Herr Schubert hat gute Erfahrungen damit gemacht, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihre Mittel selbst beschaffen.

 

Das Bezirksamt weißt auf haushaltrechtliche Bedenken hin.

 

Herr Groos weißt auf den Bezirksamtsbeschluss hin, der besagt, dass die Abwicklung der Anträge über das Bezirksamt zu erfolgen hat.

 

Frau Reichert weißt darauf hin, dass die Teilnehmenden entscheiden, mit welchem Betrag welches Projekt gefördert werden kann. Probleme des wirtschaftlichsten Angebotes wurden dabei nie erörtert. Meistens haben die Bürgerinnen und Bürger sogar zwei oder drei Finanzierungsvorschläge eingereicht.

 

Das Bezirksamt meint, es gäbe ein unterschiedliches Verständnis von der Abwicklung der Mittel. Bei der Umsetzung sind nicht die Antragstellenden zuständig, sondern die Haushaltsbeauftragten. Zudem wird infrage gestellt, ob die Bürgerinnen und Bürger immer das wirtschaftlichste Angebot nehmen. Abweichungen vom Verfahren sind unzulässig.

 

Die Debatte wird vertagt.


 
 

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