Auszug - Natur- und Artenschutz und Anliegerinteressen am Müggelsee in Einklang bringen  

 
 
6. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (in Teilen gemeinsam mit dem Ausschuss für Sport)
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 28.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0044 Natur- und Artenschutz und Anliegerinteressen am Müggelsee in Einklang bringen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0145/09/17
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA, BauStadtOrd
Verfasser:Heike Kappel 
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
Ortsbezüge:Bezirksregion 13 Köpenick-Süd
 Bezirksregion 16 Müggelheim
 Bezirksregion 17 Friedrichshagen
 Bezirksregion 18 Rahnsdorf / Hessenwinkel

Herr Wohlfeil stellt den Antrag einleitend vor.

 

Der Vertreter des Segelverein Rahnsdorf erläutert das Hauptaugenmerk des Vereins auf der Rücknahme bzw. Änderung der Grenzen des FFH Gebietes vor allem im Punkt der Jugendausbildung des Vereins.

 

Frau Dr. Schlaak weist darauf hin, dass diese Änderungen nur auf Senatsebene erfolgen können.

 

Frau Cibulski vom Verein Wassernattern, ansässig in der Kelchs Ecke, erläutert ihre Standpunkte in Bezug auf die Mitgliedschaft in der Steuerungsgruppe und der Beratungszeit.

 

Bezirksstadtrat Geschanowski stellt klar, dass der Verein sowie alle Beteiligten mit einbezogen und eingebunden werden.

 

Der Antrag wird mit 13:0:1 beschlossen.


Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Ausschuss für UmNatGr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 28.06.2017 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Sport einstimmig (13:0:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat hinsichtlich der Unterschutzstellung des Müggelsees für einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Natur- und Artenschutz und Anliegerinnen und Anliegern sowie dem Vereins- und Freizeitsport und dem Angelbetrieb einzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass erwogen werden sollte:

-       dass bei rechtmäßig errichteten Steganlagen keine Beweislastumkehr über die Umweltverträglichkeit zulasten der Anliegerinnen und Anlieger erfolgt,

-       den Erhalt des Wassersportreviers als Regelungsziel der Verordnung zur Unterschutzstellung festzuschreiben,

-       die Schutz- und Meidungszonen auf 150 Meter zu reduzieren,

-       Befahrensregelungen zu erlassen, die ortsansässigen Unternehmen, wie z. B. dem Catamaran- und Surfclub sowie der Surf- und Segelschule am Strandbad Müggelsee, einen Weiterbetrieb ermöglichen,

-       eine Fahrrinne und einen Hafen im Bereich Bänke zu gewährleisten, die dort beheimateten Wassersportvereinen und Bootshäusern, wie z. B. dem Seglerverein Rahnsdorf, ein Fortbestehen ermöglichen,

-       die exakte Darstellung der Landschafts- und Naturschutzgebiete unter Angabe der geografischen Koordinaten in den Karten vorzunehmen,

-       die Ver- und Entsorgung der Inseln Entenwall, Dreibock und Kelchs Ecke weiterhin zu gewährleisten.


Abstimmungsergebnis: dafür: 13; dagegen: 0; Enthaltung: 1.


 
 

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