Auszug - Berufung beratender Mitglieder und eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Der BzVV informiert, dass Frau Krolinski nur als stellvertretendes beratendes Mitglied zur Verfügung steht und bittet, die Vorlage entsprechend zu ändern. Es war bereits im Ältestenrat die Bereitschaft zur Durchführung einer offenen Abstimmung für die Berufung der beratenden und stellvertretenden beratenden Mitglieder angezeigt worden. Dazu erfolgt kein Widerspruch. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennungen nach § 35 Abs. 8 AG KJHG durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes werden
- gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 5 AG KJHG
Frau Susann Müller Stellvertreterin: Frau Katharina Hoffmann
und
- gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 7 AG KJHG
Stellvertreterin: Frau Solveig Krolinski
als beratende bzw. stellvertretende beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses berufen.
Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig; Enthaltung: 3.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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