Auszug - Weitere Diskussion über bisher eingegangene Änderungsvorschläge zur Überarbeitung der GO  

 
 
4. (öffentliche) Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Die in der letzten Sitzung unterbrochene Beratung dieses Punktes wird mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion fortgesetzt:

 

§ 23, Abs. 5

  • Vorschlag: „Große Anfragen, die in der Sitzung nicht erledigt werden, sollen auf Wahl des Einreichenden entweder in einer Ausschusssitzung beantwortet werden oder schriftlich beantwortet werden.“
  • Der Vorschlag wird diskutiert und anschließend vom Antragssteller zurückgezogen

 

§ 25

 

  • Einführung eines zweiten Absatzes: „Der Vorsteher kann thematisch ähnliche mündliche Fragen eines Bezirksverordneten zu einer schriftlichen (kleinen) Anfrage zusammenführen.“
  • Der Vorschlag wurde nach Diskussion vom Antragsteller zurückgezogen.

 

§ 28

  • Vorschlag „Kleine Anfragen statt Schriftliche Anfragen“
  • Nach kurzer Diskussion wird dem Vorschlag des Antragsstellers einstimmig zugestimmt, in der Geschäftsordnung, § 28 den Begriff Kleine Anfragen gegen Schriftliche Anfragen auszutauschen.
  • Vorschlag wird in den noch zu beschließenden Ausschussantrag aufgenommen.

 

§ 33, Abs. 7

 

  • Anpassung der Sitzungszeit, Vorschlag: Enden um 22.00 Uhr oder gegenläufiger Beschluss mit 2/3-Mehrheit.
  • Dem Vorschlag wird nach kurzer Diskussion in geänderter Fassung einstimig zugestimmt:
  • „Die Sitzungen der BVV werden, sofern nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln anders beschlossen wird, um 22.00 Uhr beendet.“
  • Vorschlag wird in den noch zu beschließenden Ausschussantrag aufgenommen.

§ 38

 

  • Vorschlag: Persönliche Erklärungen zum Protokoll
  • In der Diskussion zu diesem Punkt wurde deutlich, dass der Antragsteller ein anderes Verständnis von persönlichen Erklärungen hat, als diese in der Geschäftsordnung festgelegt wurden.
  • Antragssteller zieht den Vorschlag zurück.

 

§ 39, Abs. 2

 

  • Vorschlag: Wortprotokollauszug auf Verlangen eines einzelnen Bezirksverordneten
  • Der Vorschlag wird vom Antragsteller nach kurzer Diskussion zurückgezogen.

 

§ 46

 

  • Vorschlag: Begrenzung der Anzahl von Wahlgängen pro BVV-Sitzung
  • Der Vorschlag wird vom Antragssteller nach kurzer Diskussion zurückgezogen.

 

Vorschläge der AfD-Fraktion

 

§ 46 (4)

 

  • Vorschlag „Gewählt ist, wird die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Ergibt sich keine solche Mehrheit, scheidet die Anwärterin/der Anwärter mit den geringsten Stimmzahlen aus und es wird neu gewählt. Ergibt sich im Wahlgang der letzten beiden verbliebenen Anwärter eine Stimmengleichheit, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt. Endet dieser ergebnislos, entscheidet das vom Vorsteher oder seinem Stellvertreter zu ziehende Los.“

 

§ 46 (5)

 

  • Vorschlag „Werden mehrere Personen in einem Wahlgang durch Stimmzettel gewählt und erhalten mehr Kandidaten die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind diejenigen gewählt, die die höchsten Stimmzahlen auf sich vereinen. Wenn unter diesen an letzter Stelle mehrere Kandidaten mit gleicher Stimmanzahl stehen, so erfolgt eine Entscheidung entsprechend (geändertem) § 46, Abs. 4.“

 

  • Beide Vorschläge wurden ausführlich diskutiert, der Antragssteller bestand auf Beschlussfassung.

 

  • Der Vorschlag wurde mit 1 Ja / 6 Nein / 1 Enthaltung abgelehnt.

 

 

Vorschläge der SPD-Fraktion

 

§ 18, Abs. 3

 

  • „Drucksachen der BVV gelten nach Vereinbarung mit BzV auch als zugestellt, wenn die Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt.“
  • Vorschlag wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.
  • Der Vorschlag wird in den noch zu beschließenden Ausschussantrag aufgenommen.

 

§ 22

 

  • Vorschlag: Auf Ersatzanträge verzichten.

 

  • § 22 Änderungsanträge
    (1) Änderungsanträge können jederzeit bis zum Schluss der Beratung gestellt werden, bedürfen keiner Unterstützung und sind dem Vorsteher / der Vorsteherin schriftlich zu übergeben. Fehlt die Vervielfältigung, so sind sie unmittelbar nach ihrer Einreichung zu verlesen.
    (2) Änderungsanträge müssen mit dem Verhandlungsgegenstand in unmittelbarer Verbindung stehen. Ihre Begründung erfolgt in der Reihenfolge der Redner / -innen.
    (3) Bei Zweifel über die Zulässigkeit eines Änderungsantrages entscheidet der Vorsteher / die Vorsteherin.

 

  • Der Vorschlag wurde diskutiert, ohne zu einem Ergebnis zu kommen, die Beratung des Vorschlages wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

 

§ 35, Abs. 3

 

  • Vorschlag: „Die BVV kann für einzelne Tagesordnungspunkte eine Begrenzung der Redezeit und/oder der Anzahl der Redebeiträge jeder Fraktion sowie für fraktionslose BzB, die auf demselben Wahlvorschlag gewählt wurden, beschließen. Wird die Redezeit überschritten, so entzieht der Vorsteher / die Vorsteherin nach einmaliger Mahnung das Wort.“
  • Der Vorschlag wurde kurz diskutiert, die weitere Beratung des Vorschlages wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

 

Vorschlag Fraktion Die LINKE

 

 

§ 1, Abs. 9 NEU

 

  • Vorschlag: „Bezirksverordnete,  Bürgerdeputierte und Bezirksamtsmitglieder sollen gegenüber dem Vorsteher Auskunft über ihre vergüteten oder ehrenamtlichen (Leitungs-)Funktionen in Verbänden, Vereinen, Beiräten, Genossenschaften, Stiftungen, Aufsichtsräten sowie Projekten freier und öffentlicher Träger und über unselbständige oder selbstständige berufliche Tätigkeit geben. Diese Aufstellung soll für Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Bezirksamtsmitglieder einsehbar sein. Auf freiwilliger Basis werden Angaben veröffentlicht“
  • Der Vorschlag wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

 

Top 4 Überweisungen aus der BVV

 

Top 4.1. VIII/0024 SPD Elektronische Zustellung der Unterlagen der BVV und Konsequenzen für die GO, Arbeitsweise der Bezirksverordneten und des BVV-Büros.

 

  • Antrag wurde vertagt.

 

Top 5 Verschiedenes

 

  • Seitens der CDU-Fraktion wurde in der kommenden Sitzung der Beschluss des Ausschussantrages befürwortet, um ihn noch vor der Sommerpause in die BVV einbringen zu können.
  • SPD und Linke-Fraktion zeigten sich skeptisch, ob der Zeitraum von einer Woche für die Fraktionen ausreichend ist, über den Ausschussantrag zu befinden und selbst Anträge zur Änderung der GO zu stellen.

 

 


 
 

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