Auszug - Sachstandsbericht zum Bohnsdorfer Kreisel  

 
 
52. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Herr Papst (FBL Tief) stellt den Sachstand zum Bohnsdorfer Kreisel vor. Zuerst benennt er die verschiedenen Konflikte in diesem Bereich. Seit 2004 versuchen die Fachplaner Lösungen für die Situation zu finden, welche sich in den letzten Jahren durch Wohnungsneubau verstärkt hat. Perspektivisch werden sich die Anforderungen beispielsweise durch den prognostizierten Bevölkerungszuwachs und den BER verstärken. Als Konflikte wurden genannt:

  • Generell existiert ein schlechter baulicher Zustand mit deutlich sichtbaren Mängeln. Weit vor der Wendezeit erfolgte die letzte Überarbeitung, kurz nach der Wende erfolgte stellenweise eine Überarbeitung. Ursächlich waren fehlende Finanzmittel.
  • Die Verkehrssicherheit ist vor allem für  Fußnger und Radfahrer, insbesondere bei den  Umsteigebewegungen zum ÖPNV, vor allem zum Bus, unzureichend. Die aktuelle Radverkehrsanlage ist unsicher. Daher werden statt der Fahrbahn die Gehwege im Zweirichtungsverkehr genutzt.
  • Der Fußngerüberweg (FGÜ) vom Ausgang des S-Bahnhofs zum Einkaufszentrum „Taut-Passage“ ist mit der Querung über drei Fahrstreifen unglücklich gestaltet.
  • Die Situation zum Umsteigebahnhof ist ebenfalls schwierig, da oftmals, um Anschluss zu erreichen, die Fahrbahn außerhalb des FGÜ gequert wird.

Die Prüfung der Verkehrsverhältnisse wurde dargelegt und die dadurch erarbeitete Variante vorgestellt:

  • Eine Anpassung des Straßenquerschnitts, eine mögliche Optimierung der Fußngerbeziehung, Lösungsmöglichkeiten der Problematik für Radfahrende - die im Kreis fahren müssten, um in die Buntzelstraße zu kommen -  wurden erläutert. Dabei wurde auf  die Studie der TU-Dresden verwiesen und, dass alle Varianten von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) als nicht umsetzbar erachtet wurden.
  • Wie lässt sich die Verkehrsbeziehung mit dem Adlergestell lösen? Mit einer Lichtsignalanlage (LSA) in der Richterstraße Abbiegebeziehung herstellen, welche noch nicht vorhanden ist.
  • Integration des ÖPNV: Bushaltestelle am Fahrbahnrand der Richterstraße bietet Potential für Erweiterung des Busverkehrs mit einer Schleuse für Busse, damit diese sicher aus dem Haltestellenbereich herausfahren können.

Dabei wurde auf die intensive Einbeziehung der VLB, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), Abt.7, die hausinterne Zusammenarbeit mit dem Stadtentwicklungsamt, die Zusammenarbeit mit verschiedenen Bereichen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), insbesondere zur Abstimmung des Funktionsprinzips, hingewiesen. Zudem erfolgte eine Abwägung unter Einbeziehung der Hinweise aus der Bevölkerung, aus den Fraktionen und aus Einzelgesprächen. Erklärungen, welche Hinweise fachlich umsetzbar sind und welche nicht, wurden jeweils gegeben. Eine Verkehrssimulation zur Darstellung der Verkehrsflüsse untermauerte dies, denn nur eine Visualisierung trägt zur Klarheit bei. Einige Detailfragen wurden erläutert:

  • Tempo 30 im Bereich des Ringverkehrs war gegenüber der VLB nicht durchsetzbar.
  • Zum Radverkehr gelang ein Kompromiss, um die grundsätzliche Zielstellung, der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, zu gewährleisten.
  • Auf einen Teil der PKW-Stellplätze muss zugunsten der Radverkehrsanlage und des Bus-Haltestellenbereichs verzichtet werden.
  • Die sichere Querung für Schulkinder, die Zuwegung zur Kita durch Anordnung eines FGÜ sowie Übergang zur „Taut-Passage“ durch einen FGÜ.
  • Das Bezirksamt hat neben den Zahlen von SenStadtUm eine eigene Zählung zum Verkehrsaufkommen durchgeführt. Insgesamt wird mit einer Verringerung der Verkehrsströme gerechnet, in welcher Größenordnung, das muss abgewartet werden. Es wird mit einem Wegfall von jetzigen Umfahrungen gerechnet.  Ob der Bereich perspektivisch anders umfahren wird, ist ebenfalls abzuwarten.
  • Auch die Parkflächen sind Bestandteil der Maßnahme: Die Markierungsparkfläche am Bahnhof wird in das Objekt einbezogen. Dadurch entsteht zwar kein zusätzlicher, dafür aber sicherer Parkraum. Zudem entstehen Fahrradabstellplätze auf den Bereichen, auf denen heute Imbisse stehen sowie Stellflächen zur Integration für mobilitätseingeschränkte Menschen.

Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, ob etwas gegen diese, mit allen Behörden abgestimmte, Variante spricht. Die Planung ist abgeschlossen, die Bauplanungsunterlage soll zum Abschluss gebracht werden. Hierzu laufen bereits die Abstimmungen mit den Leitungsträgern, wie den Berliner Wasserbetrieben (BWB), wobei ein großer Teil Erneuerungsarbeiten/Kanalarbeiten sind. An der Straße am Falkenberg sind ebenfalls Instandsetzungen der BWB geplant Auch die Verkehrsanlage vor dem Bahnhof wird von den BWB hinsichtlich der Regenwasserableitung überarbeitet.

Das Bezirksamt möchte in 2016 mit den Arbeiten beginnen. Dabei soll in größeren Verkehrsabschnitten nach und nach, abhängig von Terminketten  Dritter - um Einschränkungen auf den Verkehr erträglich zu halten - gebaut werden.

Es gibt zahlreiche Fragen aus dem Ausschuss.

Herr Pönitz: Weshalb sind die Haltestellen nur in einer Fahrtrichtung ausgerichtet? Warum ist die Nachtbus-Haltestelle so weit weg? Sowie Fragen zur Radverkehrsführung.

Antwort Herr Pabst: Der Bus muss den Knoten frei machen, weil nur ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Das ist gängige Praxis, Haltestellen so zu legen. Der Radverkehr unter der S-Bahn-Führung wird näher erläutert.

Frau Walker fragt nach dem Zweirichtungsverkehr: Was ist Gegenstand der Evaluierung? Ab wann wird diese wie oft stattfinden, wird der Zweirichtungsverkehr evaluiert? Wäre eine Umkehrung möglich, wenn dieser sich als nicht rentabel erweist?

Diskussion im Ausschuss über den Zweirichtungsverkehr.

Antwort Herr Pabst: Die Evaluierung umfasst die gesamte Maßnahme, es sind Zählungen der Verkehrsströme, ungefähr 6 Monate nach Fertigstellung, beabsichtigt. Die jetzige Lösung wird, wie vorgetragen, von allen Fachbehörden als einzige sichere Lösung gesehen. Demnach ist nicht geplant, den Zweirichtungsverkehr umzukehren. Ursprüngliche Verkehrsführung war Zweirichtungsverkehr, erst mit Verrohrung des Plumpengrabens ist der Einrichtungsverkehr entstanden. Die Lösung hat viele Vorteile. Veränderungen gegenüber jetziger Verkehrsführung müssen akzeptiert werden, weil die jetzige Verkehrsführung nicht geordnet erfolgt und ist insgesamt für alle Verkehrsteilnehmer unsicher ist. Hierzu zwei Beispiele:

  • Anlieger, die originär betroffen sind, sprechen sich für den Versuch des Zweirichtungsverkehrs aus. Dazu wurden Bürgergespräche vom Bezirksamt geführt.
  • Die vorbereitenden Planungsmaßnahmen umfassten drei Varianten, davon zwei mit Einrichtungsverkehr. Alle Fachbehörden und Experten haben sich aus Sicherheitsgründen für den Zweirichtungsverkehr ausgesprochen.

Herr Hölmer (BzStR BauStadtUm):

Er ist sich der Diskussion über diese Lösung ist bewusst, auch die Tatsache, dass sich ein Einwohnerantrag in Vorbereitung befindet. Es kann aber nur eine Lösung geben, welche von der zuständigen Verkehrsbehörde für anordnungsfähig gehalten wird. Sollte man zum Schluss kommen, dass es nicht funktioniert, muss es Veränderungen geben, dann müssen Änderungen des Gesamtkonzeptes vorgenommen werden - jedoch erst nach der Evaluierung.

Zudem zeigte die Bürgerbefragung primär große Sorgen aufgrund genereller baubegleitender Beeinträchtigungen, wie Lärm, Eingeschränkte Nutzung der „Taut-Passage“. In der Bürgerbefragung gab es keine Hinweise auf den Einrichtungsverkehr.

Herr Förster: Was hat sich geändert, dass das Bezirksamt von der einst ablehnenden Haltung gegenüber dem Zweirichtungsverkehr abgerückt ist? Es muss ein Verfahren gefunden werden, dass der etwaige Einwohnerantrag behandelt werden kann.

Herr Sauerteig hat eine Frage zum Westteil: Es ist keine sichere Fortführung des Radverkehrs vom Wiesenweg zur Bruno-Taut-Straße gegeben, Radfahrende müssen sich in den fließenden Verkehr einordnen, wäre hier eine Lösung mit Verzicht auf PKW-Stellplätzen möglich? Zudem eine Frage zum Linksabbiegen in die Buntzelstraße.

Fragen und Anmerkungen von Dr. Studemund (Gast): Ortsunkundige Radfahrer haben es jetzt schwierig, daher schieben sie das Rad 50 m und fahren dann weiter. Ergo sei für Ortskundige dieser Umbau nicht erforderlich. Der Durchgangsverkehr wird Richtung Schönefeld ungünstiger. Wann war die letzte Zählung für Verkehrsfluss in diesen Richtungen und in Richtung Buntzelstraße, Adlergestell (bezogen auf den Durchgangsverkehr)? Wie viele Parkplätze fallen an der „Taut-Passage“ weg, welche für die, zeitlich begrenzte Nutzung des Centers, gedacht sind? Die Parkplätze am Bahnhof sind für Besucher des Centers nicht attraktiv. Die Änderungen der Bushaltestelle zum Aussteigen sowie die FGÜ mit Ampel sind sinnvoll. Die Richterstraße mit Zweirichtungsverkehr ist nicht nachvollziehbar, das könne gefährlich werden. Auch wenn die VLB Einrichtungsverkehr ablehnt, wer kennt denn den Ringverkehr dort überhaupt? Eine Ortskundigkeit der VLB konnte bisher nicht festgestellt werden. Zwei zusätzliche FGÜ sind in Ordnung, da sie seit Jahren erforderlich für Kita/Hort/Weg zu der Buntzel-Schule sind. Wie ist das sicherer, wenn die Nutzer des Centers, welche vom Parkplatz rechts und links fahren können? Der Lieferverkehr zum REWE müssen rückwärts auf den Parkplatz fahren, wie soll das mit Zweirichtungsverkehr gehen?

Antworten Herr Papst:

Auf die Frage von Herrn Förster: Die damalige Ansicht war nicht die der Fachbehörden, denn bereits damals war klar, dass die Verkehrssicherheit schon immer ein Grundproblem sei. Das Unfallgeschehen weist auch nach, dass nicht alle Verkehrsarten sicher geführt werden können.

Auf die Fragen/Kritik von Herrn Dr. Studemund:

Die Anordnung der VLB gegenüber dem Tiefbauamt ist erfolgt, die FGÜ am Bahnhof abzuschaffen und in diesem Zuge die Verkehrssicherheit am Knoten zu untersuchen. Das Fahrrad schieben? Er hat noch niemanden gesehen, der das macht. Seines Erachtens ist die Nutzung der, nicht sehr breiten, Gehwege durch Radverkehr das Grundprinzip. Auch das Prinzip der Parkplatzabfahrt ist jetzt nicht so sicher, wie dargestellt, hier werden auch Abbiegefehler begangen. Erläuterung hierzu an Beispielen. Die Zählungen des Senats sind aus 2014/2015. Das Bezirksamt hat noch ergänzende Zählung durchgeführt. Zur Parkplatzproblematik: Die Verkehrsführung führt zur Verdrängung von Parkplätzen, um die Verkehrssicherheit vor allem für Radfahrende zu sichern. Die Ampelschaltungen sind aufeinander abgestimmt, Signallaufpläne wurden erstellt, mehrfach durchgerechnet und von der VLB bestätigt. Herr Papst weist die Kritik an die VLB wegen Ortskundigkeit zurück. Die tätigen Mitarbeiter hatten sowohl Fach- als auch Ortskenntnis.

Herr Papst zu der Nachfrage des Herrn Sauerteig: Sein Anliegen ist korrekt dargestellt worden. Würde man den Radweg bis zur Einmündung in die Straße am Falkenberg führen, wäre die Parkbilanz schlechter, denn die Anwohner haben keine Chance, Fahrzeuge abzustellen, da zwischenzeitlich die Garagen aufgegeben worden sind. Der Kompromiss ist die nun vorgestellte Lösung mit einem Radfahrweg bis zum Wiesenweg. Das Abbiege-Verhältnis in die Buntzelstraße ist kompliziert, gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich. Auch hier ist das Bezirksamt an die Anordnung der VLB gebunden. Die Abbiege-Situation soll noch einmal mit der VLB abgestimmt werden, gegebenenfalls sind Rotmarkierungen angedacht.

Es folgt eine weitere Fragerunde.

Herr Pönitz fragt, ob die Daten der Verkehrszählung öffentlich zugänglich sind. Er merkt an, dass die Linksabbiege-Situation von der Buntzelstraße in die Straße am Falkenberg die Hauptstrecke blockieren würde, wenn mehr als ein Fahrzeug abbiegt. Frage zur FGÜ Richterstraße Zebrastreifen wie ist das am Falkenberg, wäre, dass nicht unübersichtlich?

Herr Welters benennt mehrere Konfliktsituation, für die ein Verfahren gefunden werden muss. Die Planung, welche jetzt vorliegt, ist die fachliche Begründung, nun bekommen wir gegebenenfalls einen Bürgerantrag, welcher sich wesentlich auf die Ablehnung  des Zweirichtungsverkehrs fokussieren wird. Bei Ablehnung wäre eine neue Planung erforderlich, er persönlich findet den Zweirichtungsverkehr vernünftig. Wie geht das Fachamt damit um, dass die politische Diskussion und gegebenenfalls ein Einwohnerantrag weiterhin existiert? Er sieht Probleme mit der Verkehrsführung und fünfjähriger Baumaßnahme wenn das Bauvorhaben nicht kommt, hätte die Verwaltung über 10 Jahre umsonst geplant. Ein abschließende Frage zur Evaluation: Nachjustierung ja, aber bleibt grundsätzlich der Plan so, wie er ist? Die Evaluationsfrage ist schwierig, wenn alles zurückgenommen werden müsste.

Fragen von Frau Stantien: Wie verhält es sich mit dem Radabstellverkehr auf Seiten des Centers? Problematisch, weil die Flächen der Deutschen Bahn nicht entwickelt werden können?

Antworten von Herrn Papst: Die Evaluierung stellt das Grundprinzip des Zweirichtungsverkehrs nicht in Frage. Die Bauzeit ist noch nicht bekannt, richtet sich nach Abstimmung mit den Leitungsbetrieben. Ob es Richtungsverkehr während der Bauzeit gibt ist noch nicht bekannt, da noch nicht geprüft, wie es technologisch möglich ist das ist noch offen. Eine Evaluierung  des Zahlenwerks und  weitere Messungen werden erfolgen. Die Planungen müssen auf Grundlage des Berliner Straßengesetzes  erfolgen, hier sind Zuständigkeiten geregelt, über die Verkehrssicherheit kann man nicht abstimmen, jedoch wurden Hinweise und Vorschläge entgegengenommen. Die Entscheidung, ob fachliche Planung fortgeführt wird oder noch weiter diskutiert wird, müssen die Verantwortlichen treffen. Herr Welters weist auf den Konflikt der Führung politischer Diskussion hin, wenn fachliche Aspekte nicht nachvollzogen werden können, die bindend für die Planung sind.

Weitere Antworten von Herrn Papst zu den vorherigen Punkten:

Es wird Radfahrabstelllagen am Ausgang der S-Bahn und in der Richterstraße geben, die Abstellplätze am Center werden deutlich verringert. Das Zahlenwerk 2014 müsste abrufbar sein. Der FGÜ in der Richterstraße ist mehrfach diskutiert worden. VLB und zuständiger Polizeiabschnitt verzichten auf der bezeichneten Stelle auf einen FGÜ, wegen kurzem Weg zur Kita am Plumpengraben. Ein großer Bogen ist schlecht einsehbar, ein FGÜre dort schlecht einsehbar. Zur Abbiege-Problematik  Buntzelstraße/Straße am Falkenberg: Warum nicht vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts? Wie viele das künftig nutzen, ist noch nicht bekannt; Busse, zwei PKW kommen dort vorbei.

Schlusswort des Bezirksamts: Beeinträchtigung während der Bauzeit wird es geben, der Bauzustand ist schlecht; für Anpassung unerheblich, ob Einrichtungs- oder Zweirichtungsverkehr, da die Belastung gleich bleibt. Zum Umgang mit einem etwaigen Einwohnerantrag: Hoffentlich liegt dieser bald vor. Die  Begndung bleibt abzuwarten, um sich damit fachlich auseinanderzusetzen. Bei Bedarf kann nochmals fachlich dargelegt werden, was gegen den Einrichtungsverkehr gesprochen hat.

Herr Hölmer: Ein Einrichtungsverkehr ist nicht völlig absurd. In Abstimmungsrunden, an denen er teilgenommen hat, wurde gesagt, dass man Radverkehr mehr Raum geben könne. Die VLB hat wenig Willen, dort einen Einrichtungsverkehr anzuordnen. Der Konflikt zuständiger Fachbehörden und den Bürgern wird gesehen, das Bezirksamt aber kann nur mit dem arbeiten, was mit den Fachbehörden abgestimmt wurde.

 


 
 

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