Auszug - - Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-57 VE nebst Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-57 VE im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick
Einführung BstR Hölmer: Beide Seiten sind zufrieden. Für Treptow-Köpenick relativ großes Vorhaben, große Herausforderung für die öffentl. Hand Investor wurde auf der Grundlage der neuen „Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge in Berlin“ viel abverlangt. Die Präsentation durch Vertreter des Planungsbüros und die Debatte erfolgten auf Grundlage der vom Ausschussvorsitzenden vorgeschlagenen Schwerpunkte.
Debatte und Nachfragen Der Wegfall von bei der Diskussion zum Aufstellungsbeschluss zugesagten Wohnungen im niedrigen Preissegment ist der Ausschöpfung der neuen Leitlinie bis zur wirtschaftlichen Angemessenheitsgrenze geschuldet. Angebote darüber hinaus nur auf freiwilliger Basis. Vorhabensträger ist zurzeit mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Gespräch zwecks Übernahme von Wohnungen bzw. eines Baufeldbereichs zum Bau von Wohnungen durch diese, um durch Inanspruchnahme von Fördermitteln aus Senatsprogramm subventionierte Wohnungen anzubieten. Im städtebaulichen Vertrag vereinbart u.a. denkmalgerechte Herstellung „Bolle“- Villa 1/4 der Fläche wird als Grün- bzw. Parkfläche erhalten KITA-Bau, Kosten für Grundschulerweiterung in W´schloß Wiederaufbau „Weinhaus“, Straßenbau, etc. „Haus der Begegnung“ ist bei der Darstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen inzwischen mit aufgeführt
Beleuchtungskonzept nicht extra erwähnt, aber Bestandteil des B-Plan-Entwurfs. Grundwasser - derzeit kein Problem in den Untersuchungen erkennbar Erhaltungsabgaben an Forsten werden gezahlt Uferweg ist gewährleistet, Weiterführung auf Stelzen an benachbarten Grundstücken vorbei ist aus finanz. Gründen nicht möglich Baurealisierung erfolgt abschnittsweise. 2015 sollen Infrastrukturmaßnahmen abgeschlossen sein. Beginn der Hochbaumaßnahmen 2015 pro Bauabschnitt werden 2 Jahre veranschlagt. Gesamte Fertigstellung 2025.
Verkehrsproblematik Verkehrliche Erschließung auf Grundlage eines Verkehrsgutachtens . Mit einem Verkehrsaufkommen von zusätzlich 10.700 wurde die maximale Annahme zugrunde gelegt, inkl. des zu erwartenden Verkehrsaufkommens aus weiteren Bauvorhaben in der Umgebung. Folgende Verkehrserzeuger würden berücksichtigt: 50% der Bewohner/innen, 0,5 Besucher/innen pro Wohnung KITA (Bringe- und Abholeverkehr), Gastromonie-Besucher/innen Die verkehrliche Entwicklung soll nach Ablauf von 2 Jahren überprüft werden.
Radverkehr (Dahme-Radweg) Schutzstreifen für Radverkehr aus GRW-Mitteln in der Wendenschloßstraße, allerdings zu Lasten von PKW-Stellflächen
ÖPNV-Haltstellen bis 2022 barrierefrei, BVG denkt über Taktverdichtung nach.
Abstimmungsergebnis: 13:0:2 Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.11.2014 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:2) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung. Abstimmungsergebnis: dafür: 13; dagegen: 0; Enthaltung: 2.
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