Auszug - Geschäftsordnungsdiskussion - § 66 (3) i. Verb. m. § 20 (2)
Eine negative Beschlussempfehlung wurde nach Ablehnung in der BVV in den Stadtplanungsausschuss überwiesen. Herr Pönitz kritisierte diese Überweisung als unzureichend. Diese Drucksache hätte nach GO in die ehemals befassten Ausschüsse überwiesen werden müssen. Die Mehrheit des Ausschusses unterstützt die Entscheidung des Vorstehers und sieht bezüglich der GO keinen Regelungsbedarf. |
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Legende
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