Auszug - Modifizierung von Pflegeverträgen in Landschaftsschutzgebieten (LSG)  

 
 
24. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 10.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/0690 Modifizierung von Pflegeverträgen in Landschaftsschutzgebieten (LSG)
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0418/28/14
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90Grüne, CDUBA, StadtStraGrüUm
Verfasser:Andrea Gerbode 
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Frau Gerbode verweist auf einleitende Worte von Herr BzStR Hölmer zur Vorgeschichte Erpetal

Frau Gerbode verweist auf einleitende Worte von Herr BzStR Hölmer zur Vorgeschichte Erpetal.

Änderungstext mit geringen textlichen Änderungen,

Grundintention ist OK,

Detailreichtum des Antrags (Spiegelstriche) schwierig. Wäre aber OK. 

Verständnisfragen von Herrn Wohlfeil und Herrn Pönitz werden geklärt.

Frau Dr. Schlaak betont, dass Antrag Spielraum lässt.

Herr BzStR Hölmer: Verwaltungshandeln anregen, aber nicht mitverwalten.

Diskussion über die Abgrenzung „umfangreich, groß, bedeutsam, neu“? Bei welchen Maßnahmen sollte Antrag Anwendung finden?

Frau Gerbode erläutert, warum Wortwahl „neu“: Wasserbüffelbeweidung Erpetal sei neu, deshalb.

Vorschlag von Herrn Gillner: … neuer größerer Pflegemaßnahmen … einstimmig OK

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 10.04.2014 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (10:0:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, künftig intensiver bei bezirklichen Pflegeverträgen in Landschaftsschutzgebieten zu prüfen, ob der Auftragnehmer die pflegerischen Maßnahmen gemäß der Landschaftsschutzgebietsverordnung und/oder gemäß des Pflege- und Entwicklungsplans fachlich durchführen kann.

Folgende Aspekte sollten dabei Beachtung finden:

-       das Vorhandensein entsprechender Technik bzw. der Nachweis der fachlichen Befähigung, die Maßnahmen durchzuführen,

-       Spezifizierung der entsprechenden Pflegemaßnahmen durch Erstellung eines Maßnahmenkatalogs und/oder gegebenenfalls eines Zeitplans,

-       arten- und naturschutzfachliche Kontrolle der Ausführung.

Bei einmaligen Maßnahmen, die nicht Bestandteil eines Pflegevertrages sind, ist grundsätzlich ein gesonderter Vertrag für die Durchführung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der aufgeführten Aspekte abzuschließen.

Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, vor der Umsetzung neuer, größerer Pflegemaßnahmen grundsätzlich die Öffentlichkeit zu informieren, auch wenn die Maßnahmen aufgrund struktureller Gründe kurzfristig vorgezogen werden.

Abstimmungsergebnis: dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltung: 0

Abstimmungsergebnis: dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltung: 0.


 
 

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