Auszug - Modifizierung von Pflegeverträgen in Landschaftsschutzgebieten (LSG)
Frau Gerbode verweist auf einleitende Worte von Herr BzStR Hölmer zur Vorgeschichte Erpetal. Änderungstext mit geringen textlichen Änderungen, Grundintention ist OK, Detailreichtum des Antrags (Spiegelstriche) schwierig. Wäre aber OK. Verständnisfragen von Herrn Wohlfeil und Herrn Pönitz werden geklärt. Frau Dr. Schlaak betont, dass Antrag Spielraum lässt. Herr BzStR Hölmer: Verwaltungshandeln anregen, aber nicht mitverwalten. Diskussion über die Abgrenzung „umfangreich, groß, bedeutsam, neu“? Bei welchen Maßnahmen sollte Antrag Anwendung finden? Frau Gerbode erläutert, warum Wortwahl „neu“: Wasserbüffelbeweidung Erpetal sei neu, deshalb. Vorschlag von Herrn Gillner: … neuer größerer Pflegemaßnahmen … einstimmig OK Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 10.04.2014 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (10:0:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, künftig intensiver bei bezirklichen Pflegeverträgen in Landschaftsschutzgebieten zu prüfen, ob der Auftragnehmer die pflegerischen Maßnahmen gemäß der Landschaftsschutzgebietsverordnung und/oder gemäß des Pflege- und Entwicklungsplans fachlich durchführen kann. Folgende Aspekte sollten dabei Beachtung finden: - das Vorhandensein entsprechender Technik bzw. der Nachweis der fachlichen Befähigung, die Maßnahmen durchzuführen, - Spezifizierung der entsprechenden Pflegemaßnahmen durch Erstellung eines Maßnahmenkatalogs und/oder gegebenenfalls eines Zeitplans, - arten- und naturschutzfachliche Kontrolle der Ausführung. Bei einmaligen Maßnahmen, die nicht Bestandteil eines Pflegevertrages sind, ist grundsätzlich ein gesonderter Vertrag für die Durchführung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der aufgeführten Aspekte abzuschließen. Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, vor der Umsetzung neuer, größerer Pflegemaßnahmen grundsätzlich die Öffentlichkeit zu informieren, auch wenn die Maßnahmen aufgrund struktureller Gründe kurzfristig vorgezogen werden. Abstimmungsergebnis: dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltung: 0. |
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