Auszug - Protokollkontrolle (u. a. 31.Sitzung)
Vertagt
Die Geschäftsführerin der GEFA gGmbH, Frau Ketel, begrüßt den JHA in der Rumba. Es folgt eine Kurzvorstellung der Rumba durch die Leiterin der Einrichtung. Die Angebote des Hauses, Öffnungszeiten und die Altersgruppen der Besucher werden vorgestellt.
Eine Nachfrage gibt es u. a. von Herrn Bünger zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Prüfung der Kostenübernahme für Reparaturleistungen in der Rumba (Heizungsanlage/ Aufzug). Frau Ketel erklärt, dass ihr für diesen konkreten Fall (Kosten für Heizungsreparatur und raumlufttechnische Anlage) noch keine Entscheidung des Bezirksamtes bekannt ist. Die Kosten für das Notrufsystem an der Aufzugsanlage wurden vom Hochbauamt als Maßnahme zur Standarderweiterung übernommen. Sie weist darauf hin, dass dadurch Folgekosten (in Form von höheren BK) entstanden sind. Aus den genannten Gründen wird der Fahrstuhl auch nur bei Bedarf genutzt und ist nicht durchgängig während der Öffnungszeiten für alle Besucher der Einrichtung nutzbar. Herr Klemm erläutert, das nunmehr ein Schreiben vom Rechtsamt über die erfolgte Prüfung vorliegt. Grundsätzlich sollten noch einmal alle Verträge zu den übertragenen JFE gemeinsam mit FM angesehen werden und ggf. in Form von Nachträgen konkrete Festlegungen zu den Zuständigkeiten für Instandhaltung und Instandsetzung getroffen werden. Für den konkreten Fall der Kostenübernahme durch die GEFA sind noch weitere Prüfungen erforderlich. Er hält es für ein grundsätzliches Problem welches durchaus eine Kostenlawine auslösen kann. Andere Träger, die ansonsten diese Reparaturkosten selber tragen, könnten dann ebenfalls beantragen, dass der Bezirk die Kosten übernimmt. Frau Ketel macht deutlich, dass ihr Träger seine zur Verfügung stehenden Mittel lieber in die fachliche (sozial.-päd.) Arbeit investiert, als in die Werterhaltung der Gebäude des Landes Berlin. Dessen ungeachtet hat aber auch ihr Träger bereits viel für das Haus getan (z.B. Familienzentrum). Herr Bünger unterstreicht, dass er es nicht für legitim hält, dass das LB Eigentümerpflichten auf Träger abwälzt, auch wenn das lange Zeit so funktioniert hat. Frau Flader unterstreicht das gesagte anhand des Beispiels der Richterstr. 2 (Hälfte des Kitagebäudes wird durch den Hort genutzt), wo ebenfalls diese Vereinbarungen (z.B. Verkehrssicherungspflicht liegt beim Nutzer) mit dem Schulbereich getroffen wurden. Herr Bünger bittet Frau Ketel einzuschätzen ob es Folgen für die Einrichtung Rumba haben wird, dass der JHA nicht der für 2014 beantragten Fördersumme entsprochen hat, sondern nur eine Fördersumme (Bescheid 2013 + Inflationsausgleich 1,5 % der Personalkosten) bewilligt hat. Frau Ketel schätzt ein, dass sie die Personalkosten „einfrieren“ muss. 90 % der Zuwendung sind für Personalkosten. Sie geht davon aus, dass sie irgendwann dann auch die Stunden reduzieren muss. Diese Erhöhung entspricht nicht mal einem Prozent der gesamten Kosten und wird schon durch die steigenden BK verbraucht werden. |
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