Auszug - Mehr Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung
BzV Frau Gerbode stellt den Änderungsantrag vor. BzV Herr Welters erklärt, dass der Antrag aufgrund des Aspektes der SPK im HhPVGo abschließend beraten werden sollte, StaT solle höchstens eine Stellungnahme abgeben. Er befürchtet, dass die SPK als Puffer zwischen den Verwaltungen fungieren wird. Frau Löbel erläutert die Änderungen des VwVfG aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) vom 31. Mai 2013 wobei es nunmehr die Möglichkeit gibt, die Investoren vor Bauplanung zur Durchführung von Informationsveranstaltungen zu bewegen. BzV Herr Welters meint, dass der Ursprungsantrag von den Bauherren umgesetzt werden kann. Der Änderungsantrag decke dies nicht mehr ab. BzV Herr Dr. Durinke betont, dass die informellen Beteiligungsinstrumente nicht die formellen ersetzen. Er erläutert die Intention des Antrages. Zudem wären der SPK die Strukturen vor Ort bekannt und könnte somit die Koordinierungsfunktion übernehmen. Der Antrag auf Rücküberweisung an den Ältestenrat mit Empfehlung HhPVGo(ff) und weitere Ausschüsse wurde vom Ausschuss abgelehnt. Beschlussempfehlung: 9:3:3 Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 27.11.2013 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (9:3:3) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, die partizipative Demokratie und Transparenz bei stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen zu stärken, indem neben den formell vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren die informellen Partizipationsinstrumente eine stärkere Nutzung erfahren. Dabei ist sicher zu stellen, dass die mit der erweiterten Partizipation verbundenen Abstimmungs- und Koordinierungsarbeiten wie auch die organisatorische Vorbereitung von Terminen, Veranstaltungen etc. durch die Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) abgedeckt werden
Begründung: Ob eine freiraumplanerische Platzgestaltung, ein kontroverses Bauprojekt im Kiez oder ein neues Stadtquartier im Ortsteil – das Amt für Stadtentwicklung sollte vor dem Hintergrund eines steigenden Interesses der Bürgerinnen und Bürger an ihrem Wohnumfeld, einer sich verändernden Beteiligungskultur und einer Zunahme der Partizipationsformen die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung intensivieren. Durch die frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger können sowohl mögliche Konflikte, als auch lokale Potenziale, frühzeitig erkannt, konstruktiv genutzt und im weiteren Planungsverfahren berücksichtigt werden. Dadurch kann – insbesondere bei kontroversen, Bauvorhaben eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung erzielt werden. Der Mitwirkungsgrad der Bürgerinnen und Bürger lässt sich erhöhen, wenn sowohl die rechtlichen, formellen Partizipationsverfahren als auch die ergänzenden, "informellen" Instrumente der Bürgerbeteiligung im Rahmen eines individuell zu gestaltenden "Methodenmixes" angewandt werden. Als inzwischen etablierte Schnittstelle in den Ortsteilen kann die OE SPK durch ihre Vernetzung in die Ortsteile bereits frühzeitig Spannungsfelder lokalisieren, den Beteiligungswillen eruieren und schließlich die Beteiligungsveranstaltungen selber auch durchführen. Als Methoden kommen aus verwaltungsökonomischen Gründen zunächst vor allen Dingen kostenneutrale Verfahren, wie Ortsbegehungen oder Bürgerversammlungen in Frage, die Jedoch ggf. durch intensivere Instrumente ergänzt werden könnten, was eine Prüfung von entsprechenden Fördermöglichkeiten zur Voraussetzung hätte. Wenn bei allen Methoden im Vorfeld "Verfahrensregeln" benannt werden, wie die Fristen und den Verbindlichkeitsgrad des Ergebnisses, können Verzögerungen im Verfahren und Enttäuschungen vermieden werden. Die Initiative zu ergänzenden "informellen" Beteiligungsverfahren kann einerseits vom Fachamt, andererseits von lokalen Vereinen und Initiativen in Kooperation mit der OE SPK, ausgehen. Abstimmungsergebnis: dafür: 9 dagegen: 3 Enthaltung: 3. |
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