Auszug - „Gleislinse“ - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in Treptow-Köpenick verbleiben
Im Februar gab es die Bürgerbeteiligung. Das gesamte Areal umfasst rund 46 ha, davon sind 19,5 ha geschützte Biotope, die entsprechend kompensiert werden müssen, davon 12 ha Mager- und Trockenwiesen, so dass nur 0,7 ha verbleiben würden. So müssten ca. 11,3 ha kompensiert werden, von denen noch ca. 2 ha von einem danebenliegenden Areal herunter gerechnet werden könnten. Entweder, es finden sich Ausgleichsflächen innerhalb der Stadt, oder, falls dies nicht möglich ist, verbleiben die entsprechend fälligen Ausgleichzahlungen beim Bezirk, zumindest in Berlin. Zu diesem Vorgang gibt es eine Stellungnahme vom Senat für Stadtentwicklung/Umwelt, die BzStR Hölmer vorliest und dem Protokoll beigefügt wird. Im September bezog das Land Berlin noch die Position, die Ausgleichsmaßnahmen müssten beim Land Berlin bleiben, jetzt ist es der Auffassung, diese könnten auch an das Land Brandenburg übereignet werden. Hintergrund: Die Bahn musste vom Senat in jahrelanger Arbeit überredet werden, das Gelände überhaupt zu entwickeln, nun würde eine etwaige finanzielle Beteiligung der Bahn wohl dazu führen, dass die Bahn vom gesamten Projekt Abstand nehmen würde.
Der Antrag Nr. VII/0380 vermengt aber die Bereiche des Artenschutzes und Biotopschutzes. Deshalb erfolgt zum einen die Abänderung des vorhandenen Antrages wie folgt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Das Bezirksamt wir ersucht, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Biotopschutz (laut § 30 Bundesnaturschutzgesetz) im Verfahren zur FNP-Änderung Nr. 08/08 und dem dazu gehörigen B-Plan 9-60 "Gleislinse" im Bezirk umgesetzt werden. Der im vorhandenen Antrag befindliche Passus "Dies widerspricht eindeutig dem geltenden Berliner Naturschutzgesetz gemäß § 14a" entfällt.
Des Weiteren erfolgt ein neuer Ausschussantrag mit folgendem Wortlaut: Dem Bezirksamt wir empfohlen, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Artenschutz (laut § 44 Bundesnaturschutzgesetz) im Verfahren zur FNP-Änderung Nr. 08/08 und dem dazu gehörigen B-Plan 9-60 "Gleislinse" im Bezirk umgesetzt werden.
Beide Anträge werden ohne Gegenstimme angenommen.
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 07.03.2013 abschließend beraten und empfiehlt der BVV (14:0:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (Biotopschutz) für das Verfahren zur FNP-Änderung Nr. 08/08 und den dazugehörigen B-Plan 9-60 "Gleislinse" im Bezirk umzusetzen. Abstimmungsergebnis: dafür: 14 dagegen: 0 Enthaltung: 0.
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