Auszug - Betreuungsbedarf im Schulhort aus familiären, pädagogischen oder sozialen Gründen
Die Beschlussempfehlung des Sch-A. wird über die Konsensliste angenommen. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE i. g. F. beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Schulen zu bitten, Eltern darüber zu informieren, dass ein Anspruch auf ergänzende Betreuung und Förderung auch dann bestehen kann, wenn besondere pädagogische, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, diese durch die Schule begründet dargestellt werden und in einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern erörtert wurden. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung:
08.07.13 SB VII-21 lfd. Nr. 1038 |
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