Auszug - Umwidmung eines Nebenstraßenabschnitts vor Christophorus-Kirche in Friedrichshagen in eine Fußgängerzone
- Fr. Schmitz: StaT zuarbeitend - Hr. Papst: Die Ausweisung einer Fußgängerzone ist mit Restriktionen verbunden. Der Charakter einer Fußgängerzone ist nicht zu erkennen. Der Verkehr würde stark eingeschränkt werden – dazu Begründung notwendig. Sieht kein Erfordernis. - Hr. Förster: Wäre ein Parkverbot eine Möglichkeit? Stadtbild würde profitieren, wenn direkt vor der Kirche nicht mehr geparkt wird. Vorfahrt wäre nach wie möglich. Reduziert jedoch die Möglichkeit des vorhandenen Parkraums. - Hr. Schild: Vorschlag Parkverbot ist annehmbar: Antrag wird entsprechend umformuliert: „… Denkmalfläche das Parken zu verbieten.“ - Abstimmung: 11/0/2
Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf dem Nebenstraßenabschnitt zwischen dem Haupteingang der Christophorus-Kirche in Friedrichshagen und der Denkmalfläche das Parken zu verbieten.
Begründung: Intention des Antrages soll es sein, den Parkverkehr, der bei Veranstaltungen und kirchlichen Trauungen stört, zu verdrängen. Die Ausweisung einer Fußgängerzone erscheint zu kompliziert. Daher hat der Antragsteller die Antragsänderung vorgeschlagen. Akteure in Friedrichshagen (z. B. Kirche) begrüßen auch eher ein Parkverbot. Abstimmungsergebnis: dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltung: 2. |
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