Auszug - Planungsrechtliche Sicherung nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Planstraßen „Wasserstraße“ und „Uferstraße“ und der öffentlichen Parkanlage / Ufergrünzug im Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-64bb im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide.
Herr Hölmer: schildert die große Bedeutung des Projektes. Frau Szulzewsky: Vorstellung des Projektes Herr Welters: Lösung im Bereich der Brückenstraße ist überzeugend. Die Wasserstraße führt dich an erhaltenswertem Denkmal der Brauerei vorbei. Ergeben sich dadurch Änderungen in der Erschließung des Gbeäudes? Frau Szulzewsky: B-Plangrenze ist gleichzeitig Grenze der Wasserstraße. Herr Welters: Vorlage S.17 Datum ist der 14.08.2025. Frau Szulzewsky: Wird geändert! Herr Durinke: Erschließung des Bauhaus-Grundstückes erfolgt so, wie in der Karte dargestellt im unteren Bereich zwischen den Gebäuden und ggf. im oberen Bereich. Herr Hölmer: Ggf. oben Anlieferverkehr, konkretes Konzept fehlt hierzu aber noch. Herr Sauerteig: Warum ist die Uferstraße überhaupt notwendig? Frau Szulzewsky: Es existiert ein weitere Grundstückseigentümer im rechten Randbereich mit einem Gewerbegebiet, welches nicht über die Brückenstraße erschlossen werden kann. Frau Löbel: Es besteht ein Erschließungserfordernis für drei Fachmärkte. Herr Sauerteig: Sind die Parkplätze in der Uferstraße notwendig? Frau Szulzewsky: In der Karte gelb eingefärbt ist öffentliches Straßenland. Herr Papst: Die brauen Fläche ist eine Gehwegüberfahrt. Frau Schmitz: Geht der Grünzug nach NW nicht weiter? Frau Szulzewsky: Der Grünzug ist unterbrochen, wie bei dem Beispiel der HTW in Oberschöneweide. Frau Schmitz: Was ist die graue Fläche neben der Gehwegüberfahrt? Frau Szulzewsky: Graue Fläche ist für die Berliner Wasserbetriebe für eine Regenwasserreinigungsanlage. Frau Schmitz: Wie breit werden der Uferweg und die Parkplätze bzw. die Wendeanlage? Warum geht der Fußweg da nicht drumherum? Rad- und Fußweg zur Brückenstraße sind nicht Inhalt des Planes. Frau Szulzewsky: Grundstücksverfügbarkeit ist noch nicht gegeben, ist aber auf einem guten Weg. Herr Papst: Breite ist schwankend zwischen 12-21m, vor allem bei der Grünanlage. Frau Szulzewsky: Bzgl. Fußweg um die Wendeanlage: Südlicher Fußweg führt an den Anlage heran, im Norden liegt die Grünanlage mit Fußweg, Erfordernis wurde daher nicht gesehen. Anregung wird mitgenommen. Herr Schröder: Kleiner Grünzug zur Brückenstraße? Frau Szulzewsky: Planungsrecht gilt nur für Wasser- und Uferstraße, es ist jedoch geplant und wird umgesetzt sobald das Planungsrecht gegeben ist.
ABSTIMMUNG: 15 Ja/ 0 Nein/ 0 Enthaltung
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Gemäß § 19 (3) GO wurde am 04.09.2012 nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau überwiesen:
Drs. VII/0260 Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen 1. Die Herstellung der Erschließungsanlagen erfolgt auf der Grundlage des
2. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß den Anlagen 1, 2 und 3 zum BA-Beschluss Nr. 102/12.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.09.2012 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig |
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