Auszug - Bebauungsplan XV-37ea-1 VE ("Erweiterung Krankenhaus Hedwigshöhe") hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens  

 
 
10. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 12.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VII/0233 Bebauungsplan XV-37ea-1 VE ("Erweiterung Krankenhaus Hedwigshöhe")
hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BAStaT
Verfasser:BA, BauStadtUm 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung

Vorstellung der Vorhaben durch Frau Löbel, sowie Vertreter des Krankenhauses (Herr Grafe, Herr Lingau, Frau Schmidt)

Vorstellung der Vorhaben durch Frau Löbel, sowie Vertreter des Krankenhauses (Herr Grafe, Herr Lingau, Frau Schmidt)

Herr Durinke: Beide Verfahren werden zusammen diskutiert und sollten daher auch verfahrenstechnisch enger zusammen geführt werden. Man kann a) nur zulassen, wenn klar ist, dass b) auch umgesetzt wird. Gibt es Planungen oder Vorkehrungen, die diese beiden Verfahren enger zusammen führen?

Frau Löbel: Verfahren müssen getrennt geführt werden, da es verschiedene B-Pläne sind, sie werden jedoch parallel vom selben Planungsbüro bearbeitet, so wie es auch der Wunsch des Krankenhauses war.

Herr Durinke: Die Beteiligung der Öffentlichkeit sollte ebenfalls parallel laufen.

Herr Welters: Altenpflegeheim ist in den beigelegten Plänen nicht eingezeichnet, existiert jedoch bereits!

Frau Löbel: Der ursprünglich geltende B-Plan ist in der Vorlage abgebildet.

Herr Welters: Somit besteht bereits ein höheres Maß an Bebauung. Vorliegende Pläne suggerieren, dass die ursprünglichen Flächen am Mohnweg noch frei sind.

Frau Löbel: Der Aufstellungsbeschluss bezieht sich auf den Geltungsbereich in Anlage 2.

Herr Welters: Fühlt sich mit der Situation überfordert.

Frau Löbel: Eine Positionierung erfolgt nur zum Plan mit Geltungsbereich.
Frau Zeidler: Der farbige Plan in der Anlage ist der ursprüngliche B-Plan und der damals geltende Auszug aus der Liegenschaftskarte. Die Planungsgrundlage bleibt wie ursprünglich, eine aktuelle Bestandskarte ist in Anlage 2 jedoch auch angegeben.

Herr Welters: Gegenstand der Beratung ist die Umwandlung einer Grünfläche in eine Baufläche; hat inhaltlich keine Einwände. Ist die Erweiterung des Krankenhauses mit der Krankenhausplanung Berlin abgestimmt?

Herr Grafe: Die Krankenhausplanung Berlin sieht eine 5-Jahres-Planung vor und eine neue Planung ist noch nicht absehbar. Süd-Ost-Berlin hat eine strukturelle Unterversorgung, was dem Senat bekannt ist und worüber bereits Gespräche laufen. Es besteht eine Ungleichzeitigkeit von Planung und Bereitstellung der Kapazitäten.

Herr Welters: Ist es richtig, dass die Angebotsplanung über die tatsächliche Ausführung erst noch mit dem Senat entschieden werden muss?

Herr Grafe: Ja.

Herr Hölmer: Bedarf besteht unumstritten.

Herr Förster: Entwicklung ist insgesamt zu begrüßen. Bedarf an wohnortnaher Versorgung besteht im Bezirk. Parkplatzsituation rund um das Krankenhaus benötigt eine neue Lösung. Die kaufmännische Leistung des Krankenhauses ist lobenswert. Zwei VE-Pläne kommen in der KLR günstiger – Grund für die Trennung?

Frau Löbel: Nein, die Trennung ist zwingend.

Frau Schmitz: Begrüßt das Vorhaben. Wie sieht der Zeitplan aus? Der Nord-Teil der Areals muss abgeteilt werden?

Herr Grafe: Es besteht eine historisch gewachsene Nutzungsvereinbarung.

Frau Schmitz: Der Cowboy und die Schafen sollen bleiben.

Frau Löbel: Das Weideland kann auf 3000m² bewirtschaftet werden. Diese Fläche wurde nun verortet. Abstimmung mit der Krankhaus und dem Betreiber der Weidefläche ist erfolgt und vertragliche geregelt und geordnet.

Frau Zeidler: Ein B-Plan kann über mehrere Grundstücke geführt werden, wenn der Träger Verfügung über beide Grundstücke besitzt.

HerrHerr Grafe: Historische Handschlagvereinbarung wurde nun endlich vertraglich festgesetzt. Der Zeitplan hängt an der Förderung vom Senat, bzgl. Der Investitionsförderverpflichtung besteht jedoch wenig Zuversicht. Erweiterungspläne werden aber auch ohne 100%ige Förderung des Landes verfolgt.

Herr Liebenow: Kein Verständnis für die Ansiedlung; Welche Ärzte werden angesiedelt? Wozu ist das Krankenhaus notwendig?

Herr Grafe: Bedarf nach wohnortnaher Versorgung für stationäre Krankenhausbehandlung besteht. Das Krankenhaus ist ganz offensichtlich nicht überflüssig, sondern notwendig für die Bevölkerung des Bezirks. Die Nachfrage wird nicht erst durch die Ansiedlung der Ärzte geschaffen, sondern besteht bereits durch den Facharztmangel im Bezirk. Besonders wertvoll sind die Synergieeffekte, die durch die Nähe zum Krankenhaus entstehen können.

Herr Sauerteig: Frage zur Verkehrsleitung: S. 3/4 in der Vorlage widersprechen sich. Über welche Straße genau wird die Erschließung erfolgen? Inwieweit reicht das Parkdeck an die Wohnbebauung heran? Zu nahe Bebauung könnte negative Folgewirkungen auf mögliche Investoren für Wohnungsbau haben.

Frau Löbel: Das Krankenhaus selbst wird von der Johannes-Tobei-Straße erschlossen.

Herr Hölmer: Die Erschließungsfunktion geht durch den Wegfall des Parkplatzes nicht verloren. Die Haupterschließung erfolgt weiterhin über die Johannes-Tobei-Straße.

Frau Löbel: Konflikte werden im Rahmen des Verfahrens erkannt und bewältigt. Gegebene Abstände zur Wohnbebauung werden berücksichtigt.

Frau Schmidt: Das Parkdeck wird vom Ringelblumenweg erschlossen. Erste Ebene des Parkdecks liegt 1,5m tief in der Erde. Die Fläche rechts neben dem Parkdeck wird Grünfläche.

Herr Sauerteig: Ist eine Umweltprüfung vorgesehen?

Frau Schmidt: Ja.

Herr Schild: Begrüßt das Vorhaben. Geplant sind 2 Stationen à 40 Betten, warum enthält der B-Plan keine perspektivische Öffnungsklausel? Wie wurde dieser Geltungsbereich festgelegt? Warum wird das Parkhaus nicht als Ergänzung zum bestehenden Parkplatz gesehen, statt als Ersatz? Wie werden die 220 Parkplätze verkehrlich angeschlossen sein? Notwendig wird eine enge Zusammenarbeit mit den Bürgern vor Ort sein um Proteste bzgl. der Verkehrsleitung zu vermeiden.

Frau Löbel: Bzgl. des Geltungsbereichs wurde eine logisch definierbare Grenze gezogen. Die Umwidmung der Parkplätze ist der Ausgleich für den Eingriff in die Grünfläche auf dem eigenen Grundstück. Es besteht eine Eindeutigkeit zwischen Anfahrt und Parkraum.

Herr Hölmer: Autofahrer sind bequem und werden oben parken anstatt unten zu parken und anschließend hoch zu laufen.

Herr Grafe: Bestehender Parkplatz unten wird mitgenutzt von gegenüberliegender Schule. Krankenhaus ist von unterem Parkplatz nicht so leicht zu erreichen.

Herr Liebenow: Wie viele Arztpraxen werden angesiedelt?

Herr Grafe: Frage ist so noch nicht zu beantworten. Es wird keine Zuordnung der Parkplätze zu den Arztpraxen erfolgen.

 

ABSTIMMUNG:              2.1:                            14 Ja/ 1 Enthaltung / 0 Nein

2.2:                            13 Ja/ 2 Enthaltungen / 0 Nein

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Auf der Sitzung der BVV am 30.08.2012 wurde die Vorabüberweisung vom 30.07.2012 nach § 19 (3) GO der nachfolgenden Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau bestätigt:

 

              Drs. VII/2033

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 17.07.2012 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 70/12 über die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan XV-37ea-1 VE zur Kenntnis nehmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.09.2012 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (14:0:1) die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                            14.              dagegen:              0.              Enthaltung:              1.


 
 

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