Auszug - Neuwahl von Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es wird die offene Abstimmung vereinbart. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von 2 Jahren.
Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat aus a) 3 Bezirksverordneten b) 1 Vertreter der Gewerkschaften c) 3 Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen d) 2 Vertretern von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Wahl eines Mitgliedes zu b) und zu d) erforderlich. Zu b): Es wurde gewählt Frau Gabriela Pingel (27 Stimmen).
Zu d): Es wurde gewählt Frau Anna Rauser (mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen).
Abstimmungsergebnis:
Zu b): Frau Ellen Albrecht 17 Simmen Frau Gabriela Pingel, 27 Stimmen Herr Klaus-Dieter Kaidas 1 Stimme. Zu d): Frau Anna Rauser: dafür: mehrheitlich. dagegen: 2. Enthaltung: 0.
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