Auszug - Rasche Hilfe für betroffene Mieterinnen und Mieter, insbesondere für Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen
Die Beschlussempfehlung des A. f. BüOrd wird über die Konsensliste angenommen. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE i. g. F. beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass den Mieterinnen und Mietern, die in so genannten Sozialwohnungen bzw. in Wohnungen, die im 1. Förderweg errichtet wurden und vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen sind, unverzüglich und wirksam über das bislang übliche Maß hinaus geholfen wird. In besonderer Weise muss denjenigen geholfen werden, die aufgrund einer Behinderung auf geeignete und der individuellen Behinderung angemessene (barrierefreie) Wohnungen angewiesen sind. Das Bezirksamt wird daher aufgefordert, sich gegenüber dem Senat für einen vollen Mietausgleich einzusetzen. Die bislang geltende Einzelfallprüfung von Härtefällen soll für Menschen mit Behinderung durch eine Regelfall-Entscheidung ersetzt werden. Rechtsgrundlage ist das Wohnraumgesetz Berlin, wonach der gesetzliche Anspruch auf Mietausgleich bei Vorliegen einer besonderen Härte in einer Verwaltungsvorschrift zu regeln ist. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig
Realisierung: (siehe Mitteilungen des Vorstehers (MdV) bzw. in den Anlagen zur Drucksache)
18.10.12 SB VII-13 lfd. Nr. 574 |
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