Auszug - Feststellung des Mehrbedarfs bei Projekten nach § 11 SGB  

 
 
2. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Frau Kant berichtet aus der AG

Frau Kant berichtet aus der AG.

Die Erhöhungen der Zuwendungsanträge sind begründet durch  

?    Erweiterung der Angebote,

?    Gehaltsanpassungen,

?    BK Erhöhungen und

?    gestiegene Regiekosten.

Es besteht insgesamt ein Mehrbedarf von ca. 345 T€.

Die durch BK-Erhöhungen und Tarifangleichungen begründeten Mehrbedarfe

(ca. 46.000 €) sollen im Haushalt eingestellt werden. Herr Hänsgen weist darauf hin, dass bei Tarifangleichungen der zugrunde zulegende Tarifvertrag benannt werden sollte. Dies sollte der TV-L sein.

Frau Kant liest den vorbereiteten Antrag „Zur Förderung der Projekte des SGB VIII in 2012“ vor.

In der weiteren Diskussion werden noch Ergänzungen vorgeschlagen und die Erweiterung auch auf die Projekte nach § 13 (1) und § 16 SGB VIII von Herrn Bünger gefordert. Die Mitglieder verständigen sich, für die Projekte nach § 13 (1) und § 16 SGB VIII unter dem TOP 8 einen separaten Beschluss zu fassen.

Geänderte Text:

Der JHA Treptow-Köpenick beauftragt den Jugendstadtrat sich in den Haushaltsverhandlungen für 2012/2013 dafür einzusetzen, dass für die Förderung der Projekte freier Träger nach § 11 des SGB VIII die Fördersumme von 2011 zuzüglich der nachgewiesenen Betriebskostenerhöhungen und der Tarifanpassungen i. H. v. 46.000 € pro Jahr in den Haushaltsplan des Bezirkes eingestellt werden.

Abstimmung:

Ja

14

Nein

0

Enthaltungen

0

? Einstimmig beschlossen.

Im Weiteren wird über die Möglichkeit diskutiert, die zuständige Senatorin Frau Scheeres oder die Staatsekretärin Frau Klebba zu einem Gespräch in den Bezirk einzuladen. Einige Mitglieder des JHA werden dies gerne versuchen.

Herr Klemm findet es völlig angemessen, dass die BK Erhöhungen und Tarifangleichungen berücksichtigt werden sollen.

In diesem Jahr sieht er auch noch nicht das Problem bei den Projekten nach § 11 SGB VIII. Die Tarifanpassungen können aber erst nach Haushaltseröffnung gewährt werden.

Problematisch bleibt, dass bereits finanzielle Mittel in feststehender Höhe für:

- Projekte nach § 13 (1) und § 16 SGB VIII i. H. v. ca. 600 T€,

- ISBJ von ca. 300 T€,

- FUA von 150 T€ und für 

- Personal von ca. 9.6 Mio. €

gebunden sind.

Auch durch die Auflösung der zentralen Stellenpools sind die finanziellen Auswirkungen im Einzelnen noch nicht abzuschätzen.

Frau Stappenbeck ergänzt, dass das Land Berlin auch keine Tarifangleichung an die Zuwendungsempfänger zahlt. Außerdem weist sie auf die Folgen bei einer Verteuerung der Angebotsstunden hin.

Herr Werner bittet Frau Kant noch um das Protokoll der FAG.

Pause

 


 
 

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