Auszug - Ergänzung der Verordnung zur Festsetzung der Wasserschutzgebiete
Nach einer Diskussion im Ausschuss empfiehlt der Ausschuss der BVV nach einer Abstimmung ohne Gegenstimmen, den Antrag geänderter Fassung anzunehmen. Der erste Punkt im Antragstext wird wie folgt formuliert: “...aufgenommen wird, das ausgewiesene
Wasserschutzgebiet in einer Höhe zu überfliegen, in der nicht ausgeschlossen
werden kann, dass trinkwassergefährdende Verbrennungsrückstände auf dem Boden
oder den Gewässeroberflächen niedergehen.” Der zweite Punkt wird
gestrichen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, die zuständige Senatsverwaltung zu veranlassen, die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Friedrichs-hagen (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 55. Jahrgang, Nr. 39, 21. September 1999) dahingehend zu ergänzen, dass in die Schutzbestimmungen (§ 8 ff) das Verbot aufgenommen wird, das ausgewiesene Wasserschutzgebiet durch Flugzeuge in einer Höhe zu überfliegen, in der nicht ausgeschlossen werden kann, dass trinkwassergefährdende Verbrennungsrückstände auf dem Boden oder den Gewässeroberflächen niedergehen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |