Auszug - Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
Handreichung wird verteilt mit Muster der Anträge. Das BA trägt hierbei nachfolgende Kosten:
Beim Schulessen beträgt der Eigenanteil für Bedürftige Familien bzw. Eltern lediglich ein Euro pro Tag und Kind. Der darüber hinaus entstehende Betrag wird vollständig übernommen.
Die Kosten für den Schulbedarf werden auch in einem Umfang von 100 Euro übernommen, wobei dies durch Auszahlung in zwei Teilbeträgen von 70 und 30 Euro erfolgt.
Durch die Senatsverwaltung werden insbesondere die Kosten für die Lernförderung getragen.
Diese wird bereitgestellt, bei großen Schwierigkeiten wie z.B. bei großen Leistungsabfällen durch einschneidende Ereignissen oder Erlebnissen wie z.B. Tod, Scheidung oder Krankheit von Familienangehörigen.
Für die Lernförderung werden zwei Doppelstunden pro Woche als Förderunterricht, nach Möglichkeit mit Einbindung in den Schulbetrieb zur Verfügung gestellt. Der Antrag hierfür muss durch die Schule erfolgen und ist zwingende Voraussetzung.
Bei Grundschulen ist dies bislang kein Problem. Schwieriger ist es jedoch dies in den Oberschulen durchzuführen. Um diesem Problem zu begegnen wird angeregt, dass sich Schulen zusammenschließen, um die ggf. erforderliche Anzahl von Schülern zu erreichen.
Die Lernförderung erfolgt grundsätzlich immer bis zum Ende des Schul- und nicht des Kalenderjahres. Längsten jedoch bis zum Gültigkeitsdatum des Berlinpasses.
Für die Lernförderung können sowohl Träger, Privatpersonen als auch Schüler und Studenten eingesetzt werden. Ein Unterschied ergibt sich hierbei jedoch bei der Höhe der gezahlten Honorarsätze. Die Spanne reicht von 15,- Euro für 90 Minuten für einen Schüler bis zu 45 Euro für 90 Minuten für einen qualifizierten Erwachsenen mit entsprechender Ausbildung.
Ein Träger erhält zusätzlich nochmals fünf Prozent für Honorarmittel. Es gibt bislang keine Regelung, welche Höhe von Honorarsätzen für freie Träger bezahlt werden muss bzw. sollte.
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