Auszug - Umgang mit schuldistanzierten Jugendlichen nach § 32 KJHG beim Jobcenter
Der Ausschuss Gesundheit und Soziales hat den Antrag unterstützt.
Diskutiert wird, ob ein Sozialpädagoge erforderlich ist.
Zur Abstimmung wird der Antrag in der folgenden Form gebracht:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägerversammlung dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Treptow-Köpenick ein/e Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in benannt wird, welche/r sich um schuldistanzierte und schulabschlussgefährdete Jugendliche im Sinne des § 32 KJHG kümmert.“
Abstimmung:
Ja: 11 Nein: 0 Enthaltungen: 0
à Einstimmig beschlossen.
Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägerversammlung dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Treptow-Köpenick eine ausgebildete Sozialpädagogin oder ein ausgebildeter Sozialpädagoge benannt wird, welche bzw. welcher sich um schuldistanzierte und schulabschlussgefährdete Jugendliche kümmert. Abstimmungsergebnis:
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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