Auszug - Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen – Aktionsplan für Treptow-Köpenick
Herr Gillner erläutert den Inhalt der vorliegenden Drucksache vom Grundsatz. Herr Sievers betont, dass die Fraktion B´90Grüne nichts gegen den Inhalt hat. Herr BzStR Simdorn spricht einige inhaltliche Formulierungsschwächen des Antrages an. Frau Kappel kritisiert, dass der Behindertenbeirat zum Antrag nicht kontaktiert wurde. Der Antrag ist vom Handeln im Bezirk schon überholt. Der Beirat sollte zum Antrag in die Ausschüsse eingeladen werden. Frau Ojeda meint, dass der Behindertenbeauftragten des BA unterstellt wird, dass sie nicht arbeitet. Herr Gillner erwidert, dass dies nicht der Fall ist und das er nicht erkennen kann, dass der Antrag überholt ist. Auch Herr Fütterer meint, dass alles berücksichtigt wurde. Anschließend stellt Frau Kappel fest, dass DIE LINKE. nicht zustimmen kann, weil alles aus dem Inhalt des Antrages bereits gut funktioniert. - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.: Der Antrag wird mit 3/6/1 Stimmen abgelehnt. - Änderungsantrag der Fraktion B´90Grüne: Der Antrag wird mit 1/6/3 Stimmen abgelehnt. - Antrag der Fraktionen SPD, CDU, FDP (Drs. VI/1671: Der Antrag wird mit 6/3/1 Stimmen angenommen. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen (Antrag ungeändert):
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Treptow-Köpenick zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei sind Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zu beteiligen. Die kommunalen Handlungsfelder zur Umsetzung der UN-Konvention sind zusammen mit den Betroffenen festzulegen. Im Rahmen einer Anhörung sollen zunächst die Betroffenen einen Ist-Soll-Vergleich hinsichtlich der Anforderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen an Treptow-Köpenick vornehmen. Hiernach ist im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Menschen mit Behinderungen und Vertretern der BVV ein Aktionsplan mit klaren Aufgabenbeschreibungen, Fristen und Verantwortlichkeiten zu erstellen. Der Aktionsplan ist der BVV zur Befassung vorzulegen. Eine halbjährlich tagende Steuerungsrunde, bestehend aus Menschen mit Behinderungen, der Verwaltung und Vertretern der BVV soll die Fortschritte bei der Umsetzung prüfen und den Aktionsplan ggf. fortschreiben oder verändern. Im Aktionsplan ist festzulegen, wann der BVV vom Bezirksamt über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans berichtet wird. Beispielhaft sind folgende Handlungsfelder und Einzelpunkte bei der Erstellung des Aktionsplanes zu prüfen:
Barrierefreiheit
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
Öffentliche Dienstleistungen
Bewusstseinsbildung mit Vereinen und Unternehmen
Politische Beteiligung
Abstimmungsergebnis:
dafür: 6 dagegen: 3. Enthaltung: 1. |
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