Auszug - Gebietscharakter Altstadt Köpenick  

 
 
79. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 08.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/1558 Gebietscharakter Altstadt Köpenick
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0946/44/10
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, FDP-Gr.BA, BauStadt
Verfasser:1. Gabriele Schmitz
2. Stefan Förster
3. Bernd Ibsch
Hölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Frau Schmitz: Möchte aus dem Antrag einen Prüfauftrag machen – soll heißen: statt “zu sichern” - "ob erforderlich”

Frau Schmitz: Möchte aus dem Antrag einen Prüfauftrag machen soll heißen: statt “zu sichern” - "ob erforderlich”.

Herr Welters: Wünscht präzisere Formulierungen.

Frau Schmitz: BA solle mitteilen, ob ein B-Plan überhaupt sinnvoll sei.

Herr Schild: Teilt die Auffassung von Herrn Welters. Wünscht zusätzlich eine Abwägung: Mit oder ohne B-Plan.

Frau Schmitz: Weist darauf hin, dass die Altstadtkonferenz “mehr Sicherheit” wolle,

Frau bel: Antrag sei “rderlich”, da er eine Analyse ermögliche.

 

Abstimmung: (12/1/0)

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.09.2010 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (12:1:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für den unbeplanten Bereich der Altstadt Köpenick mittels eines Bebauungsplanes das Ziel erreicht werden kann, den vorhandenen Nutzungsmix aus Wohnen, Verwaltung und Gewerbe planerisch zu sichern. Dem Charakter der Altstadt entsprechend sollten dabei auch künftig spezialisierte Einzelhändler, die nicht nur der Gebietsversorgung dienen, als auch mit dem Wohnen vereinbare Veranstaltungsnutzungen zugelassen werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              12              dagegen:              1.              Enthaltung:              0.


 
 

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