Auszug - Bebauungsplan XV-12-1 („Wildenbruchstraße“) hier: Planreife für das Vorhaben gemäß Antrag vom 03.03.2010 für das Grundstück Bouchéstraße 71-74 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Alt-Treptow  

 
 
75. (öfftl., außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 21.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1543 Bebauungsplan XV-12-1 („Wildenbruchstraße“)
hier: Planreife für das Vorhaben gemäß Antrag vom 03.03.2010 für das Grundstück Bouchéstraße 71-74 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Alt-Treptow
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme

- BzStR Hölmer rekapituliert die Vorgeschichte, man habe dicke Brocken bewegt, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, auch das Rechtsamt habe sich in diesem Metier nicht leicht getan; Investor verzichtet nun auf eventuelle Regressansprüche gegen den

beide Vorlagen (VI/1542 und VI/1543) werden zusammen behandelt, aber getrennt abgestimmt

- BzStR Hölmer rekapituliert die Vorgeschichte, man habe dicke Brocken bewegt, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, auch das Rechtsamt habe sich in diesem Metier nicht leicht getan; Investor verzichtet nun auf eventuelle Regressansprüche gegen den Bezirk wegen der Planreifeerklärung, GA-Ausweisung ist möglich, um eine Nahversorgungseinrichtung zu etablieren

 

- Frau Löbel findet die Lösung „städtebaulich nicht den großen Wurf, aber er hält der Rechtsprüfung stand“

 

- Frau Fink als zuständige Bearbeiterin ergänzt, dass im B-Plan selbst möglich wenig geändert werden sollte, daher bleibt der Grundstatus „Wohngebiet“ auch erhalten; WA 2 (Mindesthöhe orientiert sich an allgemeinem Wohngebiet); Erhöhung für Zahl der Stellplätze und  Nebenanlagen, Gleichbehandlung von EDEKA mit dem benachbarten PLUS-Markt (jetzt roter Netto); Überarbeitung Eingriff/Ausgleich, detailliertes Umweltgutachten, Auflage zur Pflanzung von Laubbäumen; Städtebaulicher Vertrag, der Ausgleichszahlungen regelt; Grundzüge der Planungen bleiben erhalten; Auswirkungsanalyse für Lebensmittelmarkt

sieht keine negativen Folgen für umliegende Märkte

- Herr Welters bedankt sich bei der Stadtplanung, dass diese nun alle  Intentionen der BVV aufgegriffen habe und fragt zur Einschätzung der Freiraumpotenziale sowie zur Nichtbeteilung des Bezirks Neukölln bei den TÖB und ob der Nachbarbezirk über ein Einzelhandelskonzept  verfügt

- Frau Fink entgegnet, selbstverständlich sei Neukölln angeschrieben  worden, die Nichtbeteiligung werde als wohlwollendes Einvernehmen interpretiert; das Zentren- und Einzelhandelskonzept von Neukölln befindet sich noch in der Erarbeitung, dort teilweise kritische Stimmen dazu

- Herr Sauerteig fragt nach der Position von CABUWAZI und ist durch die eingezeichneten Knotenlinien im Plan irritiert, die auf unterschiedliche Nutzungen hindeuteten

 

- Herr Knöchel versichert für die Investoren, dass die Zusagen eingehalten werden und der Vertrag mit dem Trägerverein von CABUWAZI bereits rechtskräftig unterzeichnet sei, er ist im Moment noch „schwebend unwirksam“, bis die Baugenehmigung erteilt wird

 

- Frau Fink hält die Knotenlinie, die nur aus darstellerischen Gründen  dort enthalten ist, für entbehrlich und verweist hinsichtlich der Erschließung des Gesamtgrundstücks auf drei Zufahrten (Bouchéstraße, Wildenbruchstraße, Heidelberger Straße), die Anlieferung erfolgt über die Bouchéstraße nach dem Prinzip „rechts rein, rechts raus“ und nicht über den Parkplatz; der Kundenverkehr wird über die Heidelberger Straße abgewickelt (ist beim bestehenden PLUS-Markt auch so); nach Auseinandersetzung mit dem Tiefbauamt über den neu anzulegenden Gehweg entlang der Heidelberger Straße ist dieser nun Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags

- BzStR Hölmer betont, die Fertigstellung des Gehwegs könne auch in Eigenregie der Investoren und damit preiswerter erfolgen, die Vereinbarung ist nur für den Fall in der Kostenhöhe maßgeblich, dass hier das Tiefbauamtselbst aktiv werden müsste

- Herr Liebenow fragt, ob die 88 Parkplätze einen Kompromiss darstellten

 

- Frau Fink antwortet, dass die GRZ von 0,7 als absolute Obergrenze  angesehen wurde und daher hier das Maß aller Dinge ist

 

- Vorlage wird einstimmig mit 12/0/0 beschlossen

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen (mdl

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen (mdl. zur BVV):

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 15.06.2010 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 460/10 über die Planreife für das Vorhaben gemäß Antrag vom 03.03.2010 für das Grundstück Bouchéstraße 71-74 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Alt-Treptow - Bebauungsplan XV-12-1 („Wildenbruchstraße“) zur Kenntnis nehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              12              dagegen:              0.              Enthaltung:              0.


 
 

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