Auszug - Sondermittel für Berliner Parkeisenbahn gGmbH (SM 1003)
Herr Groos erklärt, dass der Sondermittelantrag in gleich lautender Weise, in gleicher Höhe und mit gleichem Verwendungszweck, die vergangenen Jahre ebenfalls gestellt wurde. Trotz aller Hinweise, dass es sich bei Sondermittel der BVV nicht um eine Regelfinanzierung handeln kann, wurde dieser Antrag immer wieder neu eingereicht. In den Ausschüssen wurde darüber diskutiert, dass aufgrund dieser Tatsache eine Zustimmung zu diesem Antrag möglicherweise nicht erfolgen kann. Aufgrund dieser jährlichen Wiederholung kann der Haushaltsausschuss der Zustimmung des Sondermittelantrages nicht zustimmen. Herr Schild erklärt, dass der Sondermittelantrag im Rahmen des Möglichen liegt und sich auch an die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses hält und bittet im Namen der CDU-Fraktion um Zustimmung zu dem Antrag, denn mit der im Sondermittelantrag beantragten Summe kann den Kindern die Ferienfahrt ermöglicht werden. Herr BzStR Simdorn weist darauf hin, dass dieses Problem an anderer Stelle ebenfalls besteht. Beispiel dafür sind die Sondermittelanträge des PSV Olympia, die federführend die Veranstaltung "Klein Olympia" durchführen. Mit dieser Veranstaltung werden Tausende von Kindern und Jugendlichen erreicht, damit ist diese Veranstaltung im Bezirk Treptow Köpenick unverzichtbar. Herr Simdorn hat aufgrund der Landeshaushaltsordnung keine Möglichkeit eine Regelfinanzierung innerhalb seiner Ämter für die Veranstaltung durchzuführen. Für viele Träger und Vereine ist ein Durchführen solcher Veranstaltungen und/oder Projekte ohne finanzielle Hilfe nicht möglich. Aufgrund dessen empfiehlt das Bezirksamt Trägern und Vereinen auf die Sondermittel der BVV zurückzugreifen. Die Einwände von Herr Groos sind durchaus berechtigt, jedoch muss es, sofern es der politische Wille ist, möglich sein, Ausnahmen für solche Projekte zulassen zu können. Frau Kant erinnert sich ebenfalls an eine Diskussion aus dem vergangenen Jahr zum Sondermittelantrag der Parkeisenbahn und ist der Meinung, dass auch in diesem Jahr die Parkeisenbahn mit der Gewährung von Sondermittel unterstützt werden sollte. Dies begründet sie vor allem damit, dass es keine anderen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für die Parkeisenbahn gibt. Sie berichtet außerdem, dass früher der Jugendhilfeausschuss einen bestimmten Teil der Sondermittel selbst verwalten konnte, dabei wurde in der Ausschussarbeit besonders darauf geachtet, dass solche Fahrten, speziell von Projekten, die keine oder nur geringe Förderung bekommen, unterstützt werden konnten. Dadurch war es freien Trägern und Vereinen möglich, kurzfristig an eine finanzielle Unterstützung für solche, auch jährlich wiederkehrende Fahrten, zu kommen. Diese Möglichkeit gibt es seit der Einführung des großen Sondermitteltopfs nicht mehr, jedoch hält Frau Kant diese Vorgehensweise fachpolitisch für sehr sinnvoll. Herr BzStR Retzlaff kann den Antrag aus fachlicher Sicht nur unterstützen. Er begründet dies vor allem mit der qualitativ hochwertigen ehrenamtlichen Arbeit in die der Parkeisenbahn e.V. seit Jahren tätigt. Darüber hinaus leistet der Verein wichtige Arbeit bei der technischen Ausbildung von Jugendlichen. Er erklärt weiterhin, dass der Parkeisenbahn e.V. es mit Fördermitteln generell nicht leicht hat, da das Land Berlin Fördermittel mit der Begründung, dass der Verein in Treptow Köpenick angesiedelt ist, ablehnt. Herr Igel sagt, dass er es aus fachpolitischer Sicht nachvollziehen kann, dass diesem Sondermittelantrag zugestimmt werden muss, er gibt jedoch zu bedenken, dass diese Diskussion der Jährlichkeit bereits in den vergangenen Jahren geführt wurde und es keine Fraktion der BVV geschafft hat, während der Haushaltsdebatten eine bestimmte Summe für die Parkeisenbahn fest im Bezirkshaushalt zu verankern. Aufgrund dieser Tatsachen sieht die SPD Fraktion eine Finanzierung des Projektes über Sondermittel dieses Jahr nicht. Herr Worm stimmt Herrn Igels Ausführungen in Teilen zu und berichtet, dass die Parkeisenbahn sehr wohl Fördermittel in Höhe von mehreren 100.000? aus dem Vermögen ehemaliger Massenorganisationen der DDR bekommt, auch wenn diese zweckgebunden sind für die Ausstattung. Die fachpolitische Diskussion kann Hr. Worm ebenfalls nachvollziehen, jedoch versteht er nicht, dass trotz mehrmaliger Hinweise zu Verfahrensweisen an den Träger erneut dieser Sondermittelantrag gestellt wurde. Er ist der Auffassung, sollte es keine Sondermittel für den Verein geben und er dies in der Öffentlichkeit bekannt machen würde, würde eine Diskussion losgetreten, an dessen Ende sich jemand findet, der die 500,-? übernehmen würde. Sollte es zu einer Diskussion, wie Herr Igel sie nennt, kommen, dann sollte aber auch gesagt werden, wo die nötigen Gelder dann weggenommen würden. Herr Schild merkt an, dass die von Herrn Igel geschilderte Situation eine Frage der strukturellen Herangehensweise an Haushaltsfragen ist, welche von der CDU-Fraktion unterstützt wird. Es geht hier jedoch um die Ferienfahrt von Kindern und Jugendlichen, bei der sich Ehrenamtliche engagieren und diese Frage einer Ferienfahrt an die Ostsee sollte nicht mit Grundsatzdiskussionen über Sinn und Unsinn bestimmter Regularien verbunden werden. Herr Voigt sagt, dass das Bezirksamt eine politische Entscheidung der BVV möchte. Vor dem Hintergrund des Brandanschlages in 2009 ist die NPD-Fraktion für die Gewährung von Sondermitteln. Abstimmung zum Änderungsantrag von CDU und LINKE: 26/24/Einige Abstimmung des geänderten Antrages: mehrheitlich bei einigen Enthaltungen angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Berliner Parkeisenbahn gGmbH vom 24.11.2009 werden für das Projekt "Ferienfahrt an die Ostsee" vom 05.04.10 bis 11.04.10. (SM 1003) 429,24 ? aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2010 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4010, Titel 68569, nachzuweisen. Abstimmungsergebnis:
dafür: mehrheitlich
Realisierung: (siehe Mitteilungen des Vorstehers (MdV) und sofern eingestellt in den Anlagen zur Drucksache)
08.07.10 SB VI-43 lfd. Nr. 3226 |
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