Auszug - Kein Engagement von honorarpflichtigen externen Moderatoren  

 
 
66. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 10.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Raum 001
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/1348 Kein Engagement von honorarpflichtigen externen Moderatoren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Gr.HhPV
Verfasser:1. Stefan Förster
2. Bernd Ibsch
 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Herr Förster: vor dem Hintergrund der Haushaltslage ist deren Einsatz nicht zu vermitteln

Herr Förster: vor dem Hintergrund der Haushaltslage ist deren Einsatz nicht zu vermitteln. Es ist genug Fachpersonal da, sonst sollen kostenlose Externe angefragt werden (Pfarrer…)

 

Frau Schmitz: findet ein generelles Verbot schwierig. Hilfsmittel müssen sinnvoll gebraucht werden. Es kann eine Notwendigkeit zum Einsatz vorliegen, dann sollten mehrere Angebote eingeholt werden. Die Moderation ist an Kriterium und Qualifikation gebunden. Wird einem generellen Verbot nicht zustimmen.

 

Herr Durinke: Was ist eigentlich ein Moderator?

In jedem Fall sollte dieser unabhängig sein. Als Mediator ist solch Einsatz richtig, kostet Geld aber sollte nicht ausgeschlossen werden.

 

Herr Hölmer: sieht nicht, dass seine Abteilung leichfertig mit Geldern umgeht. Die Arbeit des Moderators ist weit mehr als das bloße Moderieren. Vor- und Nachbereitung müssen auch mit gesehen werden. Jeder Moderator, der aus dem BA gekommen wäre, hätte von vorn herein als parteilich gegolten. Das ist auch nicht von der Hand zu weisen.

Die Empfehlung für den Moderator der Veranstaltung zur Müngersdorfer Straße kam aus einem anderen Bezirk und vom Senat. Im Nachgang betrachtet hätte er sich eventuell anders entschieden.

Beim nächsten Mal hat man eine andere Entscheidungsbasis.

 

Herr Sauerteig: kann den Antrag von Herrn Förster verstehen. Er war auch über die Summe erstaunt. Es bedarf einem Kriterienkatalog und einer Summenbegrenzung.

 

Herr Wolf: hat für den Einsatz grundsätzlich Verständnis. Er ist jedoch empört, das diese 8.000,- € im Sinne des StrABG Umlagefähig sind.

Schlägt Änderungsantrag vor.

 

Herr Förster: Dies ist erst noch im Haushaltsausschuss zu besprechen. Beharrt darauf, dass Moderatoren auch kostenfrei geholt werden können. Zu Herrn Hölmer - Die Frage ist nicht, ob gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Das ist auch nicht der Fall. Die Frage ist ob die Notwendigkeit gegeben ist?

 

Herr Schild: Die Umlagefähigkeit mag zwar makaber sein, ist aber nicht zu ändern. Die Veranstaltung war gut, doch hat der Moderator von vorne herein Lösungsmöglichkeiten boykottiert. Die Vermengung von mehreren Ebenen ist unglücklich.

Der Antrag ist in seiner jetzigen Form so nicht zustimmungsfähig.

 

Herr Welters: Der Antrag ist nicht Ziel führend. Die Moderation der Veranstaltung war parteiisch. Somit hat die Veranstaltung zur Verhärtung der Fronten beigetragen. Dies wäre wahrscheinlich auch mit einem anderen Moderator (Z. B. Herr Stock) nicht besser gelaufen. An diesem Einzelfall kann kein prinzipielles Problem geklärt werden. Er schlägt Änderung in „weitestgehend zu verzichten“ vor.

Eine generelle Untersagung hält er nicht für notwendig. Der Verwaltung sollte lieber geholfen werden den Konflikt zu lösen.

 

Herr Franzke: verliest einen Änderungsvorschlag, dieser verschärft die Situation.

 

Herr Liebenow: glaubt an genug Fachpersonal im BA und der BVV, das in der Lage wäre eine solche Veranstaltung zu moderieren.

 

Herr Leiß: schließt sich Herrn Wolf an, nur in Ausnahmefällen sollte der Einsatz erfolgen.

 

Herr Schild: auch die verschiedenen Änderungsanträge werden von CDU nicht unterstützt.

 

Herr Sauerteig: der Antrag müsste durch alle Ausschüsse laufen.

 

Herr Förster: übernimmt den Änderungsvorschlag von Herrn Wolf

 

Der Änderungsantrag wird mit 5/5/3 Stimmen abgelehnt.

 

Es folgt eine Diskussion, ob der Ausschuss eine Empfehlung oder Kommentierung  des Antrags abgeben sollte.

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Antrag in der geänderten Fassung:

n      Streichung „zu verzichten“

n      Einfügung „…nur in Ausnahmefällen zurückzugreifen.“

 

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    5            dagegen:          5.            Enthaltung:        2.


 
 

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