Auszug - Gartendenkmal Treptower Park schützen
Auskunft vom BA, Frau Schöttler: durch die Volksfeste entstehen nachweislich keine bleibenden Schäden im Treptower Park. Außerdem haftet der jeweilige Veranstalter für evtl. entstandene Schäden. ÄA SPD: Das BA wird ersucht, genehmigungspflichtige Nutzungen des Gartendenkmals Treptower Park künftig bevorzugt nur noch auf befestige Flächen zuzulassen Beschlossen mit 13:1:0 Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, genehmigungspflichtige Nutzungen des Gartendenkmals Treptower Park künftig bevorzugt nur noch auf befestigten Flächen zuzulassen. Abstimmungsergebnis:
dafür:13dagegen:1.Enthaltung:0. |
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