Auszug - Bebauungsplan XVI-1b (''Am Krusenick'') hier: Planreife für das Vorhaben gemäß Antrag vom 18.06.2009 im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 der Grundstücke Friedrichshagener Straße 9 (teilw.), 9a (teilw.) im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick  

 
 
56. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 15.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:40 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1162 Bebauungsplan XVI-1b (''Am Krusenick'')
hier: Planreife für das Vorhaben gemäß Antrag vom 18.06.2009 im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 der Grundstücke Friedrichshagener Straße 9 (teilw.), 9a (teilw.) im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BAStaV
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung

Der Ausschuss einigt sich darauf, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zum B-Plan XVI-1b zusammen zu behandelt, die Abstimmung erfolgt getrennt

 

Der Ausschuss einigt sich darauf, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zum B-Plan XVI-1b zusammen zu behandelt, die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Herr Wenner von der Berner Group GmbH sieht die Probleme auf der politischen und verwaltungstechnischen Ebene gelöst und bedankt sich für das unbürokratische Vorgehen.

Der Kaufvertrag mit der Kodak GmbH ist mit zeitlichen Fristen verbunden, daher ist Planreifebeschluss und Rechtsgültigkeit des B-Planes wichtig. Der Kaufvertrag wurde in der Vergangenheit insg. 5mal verlängert, eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.

Der Bauvorbescheid wird in den nächsten Wochen gestellt; der Baubeginn ist im Frühjahr 2010 geplant.

 

Dr. Jungk erläutert kurz die Entwicklung des B-Planes.

- ehemals MI, dann WA-Ausweisung, später Teilung des B-Planes zur Beschleunigung des Verfahrens,

- Mängel aus Anzeigeverfahren Senat, Änderungen weil planungsrechtlichen Inhalte so nicht rechtssicher gewesen wären, z. B. Herausnahme private Ufergrünfläche (obwohl im Vertrag mit Investor geregelt), wurde private Grünfläche mit Pflanzbindung, bleibt für Öffentlichkeit zugänglich, nur die Ausweisung musste anders dargestellt werden. Ebenso erfolgte eine Erweiterung der Wohnbauflächen mit Änderung der städtebaulichen Kennzahlen. Die ehemalige Kodakfläche hat Altlastenverdacht und die Altlastensanierung wurde doppelt dargestellt (im Plan wurde dies herausgenommen, im Text blieb der Hinweis bestehen). Die öffentliche Fläche mit Fußgänger- und Radfahrbereich = alte Darstellung Wegerecht für die Allgemeinheit, wurde verändert dargestellt, da die Fläche im Eigentum des Landes Berlin liegt. Weiterhin gab es diverse sprachliche Umformulierungen und redaktionelle Anpassungen in den Textlichen Festsetzungen.

 

- 7 Bürger waren zur erneuten Beteiligung, ohne Anregungen.

- eine Anfrage für einen Bauvorbescheid liegt vor, ob Umwandlung von GE in WA möglich ist. Nach Beschluss durch die BVV wäre dies möglich.

 

Fragen:

Herr Sauerteig:

Bleibt Altlastenverdachtsfläche nach der Sanierung bestehen?

Antw.: Wenn Antrag auf Entlassung aus Kataster erfolgt, kann die Fläche entlassen werden.

 

Herr Durinke:

Würden die Pflichten aus dem Städtebaulichen Vertrag auch auf einen Rechtsnachfolger fallen?

Antw.: Ja.

 

Herr Schild:

War die Merolina GmbH schon immer Bauherr?

Antw.: Ja.

 

Herr Franzke:

Wann war der Auslegungstermin, es gibt unterschiedliche Angaben in den Exemplaren.

Antw.: vom 7.7. bis 7.8. war die Auslegung, aber nach 14 Tagen wies der Senat auf Formfehler hin (fehlende Aufführung Altlastenfläche), daher erfolgte eine Verlängerung der Auslegung.

Der Begriff Spielplatz wurde neu geändert in Spielgelegenheiten, warum?

Antw.: Spielgelegenheiten sind nur für Kinder (= Formulierung der Fachleute aus UmNat).

 

Herr Welters:

Die Rechtsprüfung setzt die Planreife von 1995 aus, erfolgte damals schon Rechtsprüfung?

Antw.: Nein, damals erfolgte nur eine Prüfung durch die Rechtsabteilung des Bezirksamtes und der Senat war nur als TÖB beteiligt.

Herr Welters weist darauf hin, dass der Investor mehr gebaut hat, als hingehört, hätte damals so nicht genehmigt werden dürfen, Grünfläche war zum Glück aber noch da. Gibt es keine weiteren haushaltsmäßigen Auswirkungen, durch die Grünfläche, da diese nicht über den Städtebaulichen Vertrag geregelt wird?

Antw.: Jawohl es ist keine Finanzierung über Unterhaltungsmittel, sondern muss eine Investition sein. Da diese bisher noch nicht eingeplant war, muss die Finanzierung über die I-Planung eingestellt werden, ca. 17.500 €, UmNat hat Betrag nicht, der Stadtrat hat den B-Plan mitgezeichnet.

Wenn die Planreife beschlossen wird für das WA, was ist mit restlichen braunen Flächen?

Antw.: Das hängt von Antragstellung ab. Der Antrag bezieht sich nur auf die WA-Flächen.

 

Herr Sauerteig:

In den haushaltsmäßigen Auswirkungen fehlen lfd. Unterhaltungskosten für die Grünfläche? Antw.: Es gibt keinen Partner, der diese Pflege übernehmen würde. Es ist nicht üblich Unterhaltungskosten in B-Plänen darzustellen, dies erfolgt nach Zuweisung des Senates entsprechend der Flächen, Gleiches gilt z. B. für die Straßenunterhaltung.

Der Begriff Knotenlinie auf Seite 17 ist neu, warum?

Antw.: Dies ist eine zeichnerische Darstellung nach BauNVO und ist notwendig durch die unterschiedliche Geschossigkeit in der Fläche.

 

Herr Welters:

Nachfrage: Sind neue Untersuchungen (gemäß 2.2.7 Altlasten Neufassung neuer 2. Absatz auf S. 9) notwendig?

Antw.: Dies ist eine neue Formulierung von der TÖB-Fachabteilung.

Nach der Neufassung ergeben sich 10.000 qm mehr Wohnfläche, sind dies die ehemaligen Grünflächen?

Antw.: Ja.

 

Herr Schild beantragt Abschluss der Debatte. Herr Franzke weist darauf hin, dass keiner mehr auf der Redeliste steht.

Der Ausschuss stimmt über diesen GO-Antrag ab: 5/7/0.

 

Die Debatte und Nachfragen wurden zusammen mit dem Top 2 behandelt, siehe Top 2.

 

Der Ausschuss stimmt über die Planreife ab: 10/1/1.

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 15.07.2009 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (10:1:1) die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 07.07.2009 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 351/09 über die Planreife für das Vorhaben gemäß Antrag vom 18.06.2009 im Allgemeine Wohngebiet WA 2 der Grundstücke Friedrichshagener Straße 9 (teilw.), 9a (teilw.) im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick zur Kenntnis nehmen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    10            dagegen:          1.            Enthaltung:        1.


 
 

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