Auszug - Gedenktafeln an Sportanlagen
Kappel: Antragstellerin bringt Änderungsantrag ein und erläutert diesen. Simdorn: Ernst-Grube-Sportanlage nicht mehr im Sportvermögen. Sauerteig: beantragt Ernst-Grube-Sportanlage im Antrag zu streichen. Kappel: Antragstellerin übernimmt diese Änderung. Schmidt: Nachfrage nach Begründung: wird diese aus Ursprungsantrag übernommen? Auf der Willi-Sänger-Sportanlage steht im Eingangsbereich ein großer Stein mit Namen. Leiß: Die Bezeichnung sollte bei mit Namen versehenen Sportanlagen kenntlich sein. Oestreich: Sie sollte auch einheitlich sein. Simdorn: Intention des Antrages ist keine Kostenfrage, sondern eine politische Entscheidung. Klinger: liest neuen Text vor: ,,Das
Bezirksamt wird ersucht die Namen der Sportanlagen: Willi-Sänger-Sportanlage,
Fritz-Lesch-Sportanlage und Wilhelm-Fahle-Sportplatz in den Eingangsbereichen
der Sportanlagen kenntlich zu machen.“ Abstimmung: bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen. (8/ 2/ 0) Es wird folgende Stellungnahme beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Namen der Sportanlagen - Willi-Sänger-Sportanlage - Fritz-Lesch-Sportanlage - Wilhelm-Fahle-Sportplatz in den Eingangsbereichen der Sportanlagen kenntlich zu machen. Abstimmungsergebnis: dafür: 8 dagegen: 2. Enthaltung: 0. |
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