Auszug - Geschlechtsbewusste Jugendarbeit
Die Unterlagen liegen allen Mitgliedern des JHA vor. Nach kontroverser Diskussion hinsichtlich der Notwendigkeit eigene Leitlinien für den Bezirk zu entwickeln bzw. die Berliner Leitlinien für den Bezirk zu übernehmen und zu beschließen, können sich die Mitglieder darauf verständigen, erst den Bericht der Gender-Beauftragten abzuwarten. Frau Schuld wird als Gender Beauftragte des Jugendamtes dazu auch in den AG’s nach § 78 SGB VIII berichten. Grundsätzlich wird eine inhaltliche Verständigung und regelmäßige Berichterstattung erwartet. Es wird deutlich, dass eine inhaltliche Abstimmung auch zwischen dem Mädchenarbeitskreis und der Gender-Beauftragten des Jugendamtes erforderlich ist. |
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