Auszug - Standort für CABUWAZI in Alt-Treptow dauerhaft sichern  

 
 
40. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 03.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/0889 Standort für CABUWAZI in Alt-Treptow dauerhaft sichern
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:575/27/09
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, DIE LINKE., CDU, SAG, FDP-Gr.BA, BauStadt
  Hölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:B'90Grüne

Herr Förster begründet den Antrag Drs

Herr Förster begründet den Antrag Drs. VI/0889 für die Antragsteller. Er verweist auf die Begründung des Antrages. Ziel ist es Cabuwazi im Treptower Norden zu sichern. Da bisher kein anderer Standort für Cabuwazi gefunden wurde, sollte das ursprüngliche Ziel des B-Planes XV-12-1 Wohnungsbau aufgegeben werden und bei gleichzeitiger Sicherung von Cabuwazi eine Bebauung mit einem Vollversorger zugelassen werden.

Herr Welters ergänzt, dass bei Kenntnisnahme des Aufstellungsbeschlusses durch den Ausschuss eine Protokollnotiz beschlossen wurde, dass der Zirkus unterzubringen ist. Das ist bisher nicht erfolgt.

Frau Anhäusser, Cabuwazi erläutert das Interesse Cabuwazis am Standort zu bleiben, sie stehen in Verhandlung mit Herrn Knöchel über eine Vereinbarung zur Nutzung des Grundstückes, die auch grundbuchlich als Beschränkte Dienstbarkeit gesichert werden soll. Über die Bedingungen müsse man noch reden..

Herr Knöchel, GFRK, bestätigt, dass der Standort 20 Jahre gesichert sein soll, der Grundstücksanteil betrage immerhin 350 000.-€.

Herr Bottin von EDEKA erläutert, dass EDEKA expandieren will und dort einen Markt der Generationen errichten will. Dazu habe es Gespräche mit Frau Schöttler, Herrn Hölmer und Herrn Igel gegeben.

Herr Schild hat Bauchschmerzen bei dem Dienstbarkeitsvertrag, er kenne Herrn Knöchel, CDU ist sehr misstrauisch, ob alles zugunsten CABUWAZI geschieht.

Frau Anhäusser ist mit dem Vertrag auch noch nicht zufrieden.

Herr Hölmer nimmt Stellung:

  • Die politische Intension des Erhalts von CABUWAZI ist die eine Dimension.
  • Es gibt aber auch eine verwaltungstechnische Dimension, denn immerhin wird der B-Plan seit 2005 mit Zustimmung der BVV mit dem Ziel Wohnbebauung erarbeitet und steht kurz vor der Festsetzung, außerdem halte er es für einen schlechten politischen Stil, wenn jetzt ohne Abstimmung über die Kommunalpolitiker Tatsachen geschaffen werden sollen.
  • Das BA beantworte zur Zeit zwei kleine Anfragen zu dem Problem
  • Das BA arbeitet zur Zeit an der Suche nach einer Ersatzfläche für  CABUWAZI, es sollte eine landeseigene Fläche sein, damit eine langfristige Sicherung besteht, an der Lohmühle wäre eine solche Fläche vorhanden.
  • In Gesprächen mit Herrn Knöchel und CABUWAZI wurde auch über eine 4-geschossige Bebauung an der Kante, wie im B-Plan geplant, verhandelt, eine teilweise gewerbliche Nutzung mit Einzelhandelunterlagerung wäre kompromissfähig gewesen.
  • Ursprünglich wäre auch von Schenkung des Cabuwazi-Grundstückes die Rede, jetzt heißt es Miete.
  • es muss zunächst neue Verhandlungen über den Flachbau geben, Es ist eine Rechtfertigung für die Veränderung des Planes erforderlich.

Frau Löbel ergänzt,

  • dass man städtebauliche Argumente finden muss, warum es erforderlich ist, ein eingeschossiges Gebäude zu bauen.
  • sie weist auf das Einzelhandelskonzept hin, wonach es im Treptower Norden keine Versorgungslücke gibt, es gibt einen Vollversorger (Kaisers am Schmollerplatz), es würde bei einem weiteren Vollversorger ein Verdrängungswettbewerb stattfinden.
  • Bei Antrag TOP 6 gäbe es zudem einen Entschädigungsanspruch
  • Bisher stehe die besagte Fläche nicht im Eigentum des Investors

Frau Löbel überreicht den Ausschussmitgliedern ein Papier mit allen Argumenten.

Herr Hölmer wirbt für Vertagung, um Probleme weiter durch die Verwaltung zu klären.

Herr Sauerteig meint, man könne das Einzelhandelskonzept in die Tonne treten, befürchtet Nachahmer.

Frau Schmitz bekräftigt, dass es wichtig ist, CABUWAZI dauerhaft zu sichern, fragt, ob fliegende Bauten in B-Plänen gesichert werden können, wie sind die Eigentumsverhältnisse, ist die Mietehöhe sicher, für welchen Zeitraum?

Frau Löbel: im B-Plan sind kulturelle Einrichtungen zulässig

Frau Fink: CABUWAZI ist vereinbar mit den bisherigen Planungszielen. es bestehe kein Widerspruch zur bisherigen Planung, wenn CABUWAZI bleibt. CABUWAZI hat aber ein privatrechtliches Problem, dass sie auf fremden Eigentum stehen und abhängig sind. Langfristig wäre die Sicherheit an der Lohmühle oder auf weiterem Grundstück am Flutkanal gegeben.

Herr Durinke meint, der Antrag wäre allgemeiner gehalten, Argumente müssen abgewogen werden, weist darauf hin, dass Einzelhandelskonzept noch nicht beschlossen ist. Der kulturelle Standort ist wichtig, fragt, ob an dieser Stelle das Stadtbild, das als Grund für den B-Plan angeführt wurde so wichtig ist. Wir haben schon einen Discounter zugelassen.

Herr Hölmer meint, dass Missverständnisse ausgeräumt werden müssen, deshalb solle man länger darüber reden. Das Einzelhandelskonzept sei zwar noch nicht beschlossen, die Untersuchungsergebnisse wolle und müsse man aber ernst nehmen. Bittet keine Schnellschüsse zu beschließen. Langfristige Sicherung von Cabuwazi ist das Ziel.

Herr Welters weist darauf hin, dass bei dem Antrag der Grünen, das BA die Fläche erwerben muss (Genannt wurden 350 000.-€). Fragt nach dem Ergebnis der Unterbringung von CABUWAZI und ob Kaisers den Standort Schmollerplatz aufgibt.

Herr Förster fragt wie sicher die Zusagen des Investors sind (Beispiel Mellowpark)

Herr Standorf, Jewish Claims Conferenz erläutert, das ein Verwertungsdruck besteht, die BIMA habe jetzt ein verbessertes Angebot gemacht, sodass der Kaufvertrag abgeschlossen werden kann.

Frau Niehaus CABUWAZI verteidigt den Standort, zählt die Nachteile der Ersatzgrundstücke auf.

Frau Meißner bittet das Bezirksamt um eine Unterlage, wo alle Ersatzgrundstücke mit Vor- und Nachteilen dargestellt werden, einschließlich der Angabe der Infrastruktur, der erforderlichen  Erschließungs- und Umzugskosten und der Finanzierungsmöglichkeiten.

TOP 5 und 6: Vertagung auf den 14. Januar einstimmig beschlossen

 


 
 

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