Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird
nicht gewünscht und es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag der offenen
Abstimmung. Abstimmung: Bei 2
Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen. Damit ist Herr Jens
Schwarz berufen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Entsprechend der Benennung nach § 35 (8) AG KJHG durch den Bezirksstadtrat für Jugend und Schule wird gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 5 AG KJHG (eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten) Herr Jens Schwarz als beratendes Mitglied des JHA berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 2. Enthaltung: 1.
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