Auszug - Arztparkplätze
Aussprache: Herr BzV Schild begründet,
dass dieser Antrag eine erhebliche Erleichterung für die Ärzte, der auch von
der Ärzteschaft kommt, ist und stellt einen Änderungsantrag: Bitte streichen
Sie Ärztinnen und … Es heißt dann im Antragstext: allen im Bezirk
praktizierenden Ärzten schriftlich anzubieten. Herr BzV Durinke: Die
Intension des Antrages wird geteilt, es wird damit aber eine
Pauschalgenehmigung erteilt, obwohl in jedem Einzelbescheid auf Antrag hin das
Amt eine konkrete Bewertung abgeben muss. Er stimmt dem Antrag nicht zu. Frau BzV Brännström hält
diesen Antrag auch nicht für zustimmungsfähig. Es steht alle praktizierenden
Ärzte – jeder niedergelassene Arzt ist ein praktizierender Arzt. Im Bezirk gibt
es 318 Ärzte, Laborärzte, Pathologen, Zahnärzte und Röntgenärzte, die keine
Hausbesuche machen können, herausgenommen, die einen solchen Antrag stellen
könnten. Wenn nur die allgemeinmedizinischen Ärzte gemeint sind, wären es 117,
hinzu kämen 49 Internisten, 21 Kinderärzte, 13 ambulant operierende Chirurgen
und 18 Neurologen, also wären es 228. Die Hausbesuchstätigkeit wird
arbeitsorganisatorisch entweder vor oder nach den Sprechzeiten durchgeführt,
die während der Sprechzeiten stattfinden sind äußerst selten geworden. Das
Bezirksamt hat im letzten Jahr einen Wegweiser herausgegeben mit Parkplätzen
vor Arztpraxen für Menschen mit Behinderung. Dieser weist 247 Parkplätze vor
Arztpraxen aus, die zum Teil auch behindertengerecht sind. Nur mit einem
Parkplatzangebot kann man die Attraktivität des Bezirkes für Ärzte nicht heben.
Man sollte auch an die Patienten, die zur Praxis gebracht werden, und an die
Ambulanten Pflegedienste denken. Diese gesamte Problematik sollte im Ausschuss
beraten werden. Herr BzV Schild: Es sind
exakt 204 Ärzte, Allgemeinmediziner, Kinderärzte und Internisten, die die
CDU-Fraktion angeschrieben hat. Er stimmt der Ausschussüberweisung zu. Frau BzBmin Schöttler erklärt
das Prozedere: Die Parkplatzmarkierung „Arzt“ wird nicht von der
Straßenverkehrsbehörde angeordnet sondern von der Verkehrslenkung Berlin
bearbeitet. Der Arzt reicht einen Antrag ein, bei der Ärztekammer wird die
Notwendigkeit der Hausbesuche abgefragt, dann erfolgt die Prüfung, ob Parkraum
in der Nähe zur Verfügung steht. Dann wird die Markierung beim Tiefbauamt
beantragt und die Ausführung durch das Tiefbauamt durchgeführt. Es ist jedoch
eine Einzelfallprüfung, ob die verkehrliche Notwendigkeit vorliegt und jede
Bürgerin/jeder Bürger kann sich auf diesen Parkplatz stellen, ohne dafür
belangt zu werden. Abstimmung
Überweisung A. f. StaV: 22/20/-.
Damit ist dieser Antrag überwiesen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung in den A. f. StaV Abstimmungsergebnis: dafür: 22 dagegen: 20. Enthaltung: 0. |
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