Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XVI-1b nebst Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung zum Bebauungsplan XVI-1b im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick
Die
Beschlussempfehlung des A. f. StaV wird über die Konsensliste, Pkt. 3 AoA,
angenommen. Damit ist Vorlage des Bezirksamtes beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt: 1. Den Entwurf des Bebauungsplans XVI-1b vom 28. Juni 1995, mit Deckblatt vom 10. Juni 2008 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick (Anlage 1 zum BA-Beschluss Nr. 269/08) und die Begründung vom September 2008 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB (Anlage 2 zum BA-Beschluss Nr. 269/08). 2. Den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XVI-1b nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG (Anlage 3 zum BA-Beschluss Nr. 269/08). Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 2. Enthaltung: 3.
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