Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XVI-1b nebst Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung zum Bebauungsplan XVI-1b im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick
Die Vorstellung des Projekts
erfolgt durch Frau Löbel, Stapl. AL, und
ihre Mitarbeiterinnen (BA). Herr Welters : 1. zur Bodeneinschätzung des Spielplatzes:
2. Wie wird die Auslastung der Kita eingeschätzt, gibt es eine Bereitstellung von festen Plätzen (Hinweis fehlt) 3. Was ist mit „temporäre Lärmquelle“ gemeint, der Mellow-Park ist doch nicht mehr am Ort, wenn die ersten Mieter einziehen; oder ist der Allende-Club gemeint – soll der evtl. auch weg? 4. Befindet sich der Werksgarten außerhalb der Bebauung? 5. Ist die Grünschneise als Belüftungsschneise ausreichend, auch wenn sich evtl. weitere Vorhaben anschließen (haben diese evtl. Einfluss auf die Belüftungsschneise?) Antwort BA: 1. - die Flächen für den Spielplatz wurden
untersucht, die Belastungen sind
unbe- 2. - zz. besteht für die Kita keinerlei
weiterer Bedarf 3. - den Betreibern des Mellow-Park wurde zum
31.12.2008 gekündigt 4. der Werksgarten (nicht gleichzusetzen mit Schulgarten), er befindet sich außerhalb der Baugrenzen und bleibt erhalten (Denkmalschutzbereich) 5. - bei der Belüftungsschneise ist nur dieser
B-Plan zu betrachten und in diesem Herr Liebenow 1. Es sind ein öffentlicher und ein privater Spielplatz vorgesehen? 2. der Uferweg sollte durchgängig sein, gute fußläufige Entfernung zum S-Bahnhof Köpenick; 3. Ergeben sich Einschränkungen durch einen „privaten“ Spielplatz? Antwort BA: - es sind zwei Spielplätze vorgesehen Herr Sauerteig: 1. Sind die Mittel in Höhe von 18.400 € zur Herrichtung und/oder fortlaufender Pflege geplant? 2. Werden während des Bauverfahrens nochmals Bodenuntersuchungen vorgenommen (eh. Foto-Chemische Werke – unbedenkliches Gutachten)? 3. Wie sind die Eigentumsverhältnisse – zwei Eigentümer? Antwort BA: - es handelt sich um Herstellungskosten - Folgekosten sind nicht im B-Plan zu regeln; - beim Bauantrag zu Spielplatz und Wohnanlagen erfolgt eine nochmalige Bodeneinstufung mit eindeutigen Festlegungen; - es gibt zwei Eigentümer, beide Grundstücke werden von der Berner-Group erworben; Herr Durinke: - Mischgebiet – soll eine Mischung aus Wohnungen und Gewerbe entstehen, oder liegt die Fläche im Mischgebiet? Antwort BA: - innerhalb der Fläche soll eine ausgewogene Mischung von Wohnen und Gewerbe entstehen Herr Förster: - bei vorhandenem Gewerbe und Zuzug von Mietern – haben da evtl. Klagen Erfolg? - welche Förderungen gibt es für Baudenkmäler? Antwort BA: - das Gewerbe soll vorrangig im Randbereich angesiedet werden (Friedrichshagener Straße) - es gibt keine Denkmalförderung – Finanzierung erfolgt privat Herr Leiß: - bei Angabe der Versiegelung der Flächen in m² scheint ein Rechenfehler vorzuliegen – bitte Zahlen überprüfen - Baumbestand und geplante Bebauung - zwischen den Baudenkmälern ist eine Bebauung aus Umgebungsschutz nicht möglich Antwort BA: - BA überprüft die Zahlen - Heizwerk wird abgerissen – damit ist entsprechender Platz vorhanden Herr Liebenow: - Wie ist die Verkehrsanbindung gedacht (über Krusenick)? Antwort BA: - der Mellow-Park ist nicht Bestandteil des Verkehrskonzepts - vorgesehen ist eine innere Erschließung für private Nutzung - eine öffentliche Nutzung der Straßen ist nicht vorgesehen (kein Durchgangsverkehr) Herr Eberlein: Antwort BA: - der östliche und südliche Bereich werden sehr locker bebaut - durch entsiegelte Flächen kann mehr versickern, dadurch verbessert sich die Umweltsituation (sofern Kontaminierung vorliegt, erfolgt selbstverständlich eine fachgerechte Entsorgung) Herr Sauerteig: - die Bodenbelastung hat nachgelassen – Ausschwemmungen des Bodens, und keine weiteren Belastungen - Was ist unter den versiegelten Flächen? Gibt es weitere Wasseruntersuchungen? - der Radweg im Bereich des Kinderspielplatzes stellt ein Unfallrisiko für alle Beteiligten dar; - es besteht der Wunsch der BzV, im Zuge des Bauantrages in der BVV informiert zu werden; Antwort BA: - bei Baugenehmigungen, Bauantragsverfahren sind Stellungnahmen aller Ämter erforderlich - der Bauherr hat die Nachweispflicht - auf einen Radweg am Ufer wurde verzichtet – es ist eine andere Durchwegung für Radfahrer und Fußgänger vorgesehen - das Baugenehmigungsverfahren unterliegt einem strengen Zeitlimit, die BVV erhält die Unterlagen zur Kenntnisgabe Abstimmung: 12 /1 / 1 Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 26.11.2008 unter abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (12:1:1) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: 1. Den Entwurf des Bebauungsplans XVI-1b vom 28. Juni 1995, mit Deckblatt vom 10. Juni 2008 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick (Anlage 1 zum BA-Beschluss Nr. 269/08) und die Begründung vom September 2008 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB (Anlage 2 zum BA-Beschluss Nr. 269/08). 2. Den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XVI-1b nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG (Anlage 3 zum BA-Beschluss Nr. 269/08). Abstimmungsergebnis: dafür: 12 dagegen: 1. Enthaltung: 1. |
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