Auszug - Stellungnahme im Planergänzungsverfahren Ausbau Schönefeld  

 
 
19. (öfftl.) außerdordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/0462 Stellungnahme im Planergänzungsverfahren Ausbau Schönefeld
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:300/14/07
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA, BauStadt
  Hölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:SAG

Gemäß der Ausschussabsprache am 28

Gemäß der Ausschussabsprache am 28.11.07 wird der Antrag VI/0462 behandelt.

 

Herr Sauerteig begründet ausführlich den Antrag und übernimmt den schriftlich verteilten Ergänzungsantrag von Herrn Welters, Die Linke.

Herr Hölmer: Derzeit besteht kein Nachtflugverbot, der Bezirk hat Intension des Antrages bereits erfüllt, Frist für TÖB-Stellungnahme ist der 18.1.2008, Verweis auf TÖB-Stellungnahme BA-Beschluss, VzK zur BVV am 13.12.2007, dort wird u. a. ein objektives Gutachten gefordert.

Herr Welters erläutert andere Definition von Nachtflugverkehr. Er hat aus der Beantwortung der Großen Anfrage auf der letzten BVV nicht herauslesen können, dass sich das BA diesem Thema annimmt. Es fand keine Abwägung zum Lärminteresse der Bewohner statt. BVV sollte beschließen, auch wenn BA schon tätig war.

Herr Schild fand die Beantwortung der Großen Anfrage nicht akzeptabel und ist daher dankbar für den Antrag.

Herr Hölmer verweist auf die mehrheitlich politische Meinung und Entscheidung für den Ausbau des Flughafens Schönefeld. Das BA ist Teil der Berliner Verwaltung und muss Interessen des Landes vertreten. Rechtlich gibt es keine Möglichkeit als BA Einwendungen gegen Landesentscheidungen abzugeben.

Herr Sauerteig: 22 - 6 Uhr ist Nachtflugverkehr gemäß BVG-Urteil, falsches Verfahren bei Nachtlärmbetroffenheit Bewohner

Herr Hölmer verweist noch einmal darauf, dass in der Stellungnahme des BA neutrale Gutachten gefordert werden.

Frau Reichardt spricht für den Antrag, dieser kann das BA in seiner Argumentation stärken. Art der Beantwortung der Großen Anfrage gab kein Signal in Richtung Unterstützung der Interessen der BürgerInnen.

Frau Meißner erläutert, dass die Planfeststellung ein festgelegtes Verfahren ist und der Bezirk darf sich nur um seine öffentlichen Einrichtungen und Grundstücke kümmern als TÖB. Im Verfahren haben die BürgerInnen selber die Möglichkeit Stellung zu nehmen und sollten dies tun, wenn sie sich gestört fühlen. Persönlich stören ihr zu Hause die Tagbewegungen viel mehr.

Herr Welters sagt, dass diese Argumentation die Stellungnahme des BA´s schwächt. Die Nachteile des Flughafens müssen ebenso abgewägt werden, statt 130.000 = 30.000 betroffen, dies ist die Kernaussage des BVG, ein Argument für die Schließung des Flughafens Tempelhof. Der Bezirk, der die 30.000 Betroffenen besitzt muss daher auch so argumentieren (Lebensqualitätsverluste, Zuzugsrückgang, usw.).

Herr Ebel sagt, dass der Bezirk diesbezüglich bisher immer die Interessen der Betroffenen vertreten hat. Das Urteil des BVG ist ein absolutes und relatives Flugverbot.

 

Der Ausschuss beschließt die anwesenden BürgerInnen kurz zu Wort kommen zu lassen.

 

Dr. Stein erläutert die Ergebnisse ARD-Sendung wo der Lärm als schädlich begründet wird. Er zählt diverse Krankheiten auf, die durch Nachtfluglärm entstehen können bzw. sich verschlechtern. In Müggelheim sind derzeit 20-30 Flugbewegungen pro Nacht, zukünftig werden es 100 sein.

Frau Langs aus Rahnsdorf erläutert, dass die BewohnerInnen verzweifelt, irritiert und wütend sind über den Standpunkt des BA, die in dem Ausschuss genannte Stellungnahme ist den BürgerInnen nicht bekannt. Die BürgerInnen in Rahnsdorf haben die Unterlagen zur Beteiligung nicht erhalten, konnten sie aber von einer Nachbargemeinde organisieren und in Rahnsdorf auslegen.

Herr Hölmer weist darauf hin, dass die Unterlagen im Rathaus auslagen, sogar samstags und dies öffentlich bekannt gemacht wurde.

Herr Michaelis vom Bürgerverein Rahnsdorf sagt, dass die Einwendungen nicht beachtet wurden, es gibt hohen Grundstücksverlust. Er fordert vom Bezirk den Einsatz zum Nachtflugverbot von 22 – 8 Uhr, ebenso wie es die angrenzenden Gemeinden fordern, auch wenn der Bezirk keine Gemeinde ist.

 

Abstimmung: 8/2/4 i. g. F.,

Abstimmung über die Dringlichkeit für die Behandlung zur BVV am 13.12.07: 8/3/2

 

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgender Beschluss gefasst  Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

 

In der Sitzung der BVV am 01.11..2007 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:

 

          Drs. VI/0462

Das Bezirksamt wird ersucht, seine erhobenen Einwendungen im Planfeststellungsverfahren zum Flughafen BBI im Planergänzungsverfahren ,,Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld“ zu erneuern.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 05.12.2007 unter abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zum Schutze seiner vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger, auf Basis seiner bisherigen Stellungnahmen erneut im Planergänzungsverfahren “Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld“ Stellung zu beziehen. In der Einwendung ist insbesondere auf die Ausweitung des Nachtflugverkehrs, die beabsichtigte Dauerbelastung während der sogenannten Nachtrandzeiten, die Verkleinerung der Schutzzonen und auf die Wertverluste bei Immobilien (Grundstücken) und an Lebensqualität einzugehen.

 

 

Begründung:

In den bereits zurückliegenden Verfahren hat sich das Bezirksamt klar positioniert und auf ein Nachtflugverbot im Interesse der betroffenen Einwohner Treptow-Köpenicks plädiert. Diese Einwendungen und Stellungnahmen im Klageverfahren sollte das Bezirksamt auch im notwendig gewordenen Planergänzungsverfahren zum Nachtflugbetrieb des Flughafens Schönefeld aufrecht erhalten und nochmals einbringen. Das Nachtflugverbot sollte sich nicht auf eine reine Kernzeit von 0 bis 5 Uhr, sondern auf die gesamte Zeit von 22 bis 6 Uhr beziehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Notwendigkeit eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens in seinem Urteil begründet festgestellt. Danach sollte der Nachtflugverkehr zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf das unverzichtbare Maß reduziert werden. Der ausgelegte Antrag sieht aber das Gegenteil vor.

Dadurch, dass auch die Entschädigung für die Außenwohnbereiche neu im Planergänzungsverfahren gefasst werden muss, sollte das Bezirksamt auch hierzu die bereits erarbeiteten Auffassungen vertreten. Hierbei sind auch die Wertverluste für bezirkseigene Grundstücke anzumelden und geltend zu machen. Das Gutachten von Professor Wilfried Kühling „Die Wertverluste bei Fluglärm“ sollte positiv in die Argumentation des Bezirksamtes einbezogen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                8.         dagegen:           2.         Enthaltung:        4.


 
 

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